Fachabi nach der Ausbildung Feststellungsprüfung?

1 Antwort

Bei unserer FOS/BOS (Bayern) steht für die Aufnahme an der BOS (also wenn man bereits eine Ausbildung hat) das:

Für alle Bewerber, die über einen mittleren Schulabschluss und den Nachweis der Eignung (Zeugnis über die Oberstufenreife des Gymnasiums bzw. Notendurchschnitt von mindestens 3,5 in den Fächern Deutsch, Englisch und Mathematik im Abschlusszeugnis der RS, WS, MS oder in der Besonderen Prüfung) verfügen sowie die erforderliche einschlägige berufliche Vorbildung (abgeschlossene mindestens zweijährige Berufsausbildung oder mindestens fünfjährige Berufserfahrung im technischen oder kaufmännischen Bereich bzw. in der Verwaltung nachweisen können oder in einem anderen Beruf ausgebildet sind und Berufserfahrung [mindestens einjährige Berufstätigkeit oder sechsmonatiges gelenktes Praktikum] im Berufsfeld Technik oder Wirtschaft) besitzen. Außer einer Feststellungsprüfung bei einer fehlenden Note kann auch eine Aufnahmeprüfung zur Notenverbesserung abgelegt werden.

Hier brauchst du also keine Feststellungsprüfung, außer dir fehlt eine Note.

Das ganze ist natürlich von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich.