Fachabi nach der Ausbildung Feststellungsprüfung?
Hallo liebe Community , mich beschäftigt eine Frage seitdem ich meine Zusage für eine Ausbildung bekommen hatte. Und zwar : Ich habe mir vorgenommen mein Fachabi nach meiner Ausbildung nachzuholen und natürlich habe ich recherchiert und herausgefunden das es wirklich klappen kann. Ich habe gelesen das , wenn man länger als ein Jahr nicht an einer Schule war eine Feststellungsprüfung machen muss. Auf einer Homepage einer Schule laß ich auch noch das hier : "Der Besuch der Berufsschule, die Erfüllung des Grundwehrdienstes oder des Zivildienstes, die Absolvierung eines sozialen oder ökologischen Jahres oder die Wahrnehmung von Elternzeit zählen bei der Berechnung der Jahresfrist nicht."
Meine Frage jetzt ist : Was bedeutet das ? Also bei mir ist das jetzt so das ich vor paar Tagen mein FSJ beendet habe und Anfang September mit meiner Ausbildung beginne und natürlich auch auf eine Berufsschule gehen werde, die Ausbildung dauert 3 Jahre. Muss ich also nach der Ausbildung diese Feststellungsprüfung machen oder nicht?
Ich hoffe ihr könnt mir eine Antwort darauf geben und danke im Voraus.
1 Antwort
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Bei unserer FOS/BOS (Bayern) steht für die Aufnahme an der BOS (also wenn man bereits eine Ausbildung hat) das:
Für alle Bewerber, die über einen mittleren Schulabschluss und den Nachweis der Eignung (Zeugnis über die Oberstufenreife des Gymnasiums bzw. Notendurchschnitt von mindestens 3,5 in den Fächern Deutsch, Englisch und Mathematik im Abschlusszeugnis der RS, WS, MS oder in der Besonderen Prüfung) verfügen sowie die erforderliche einschlägige berufliche Vorbildung (abgeschlossene mindestens zweijährige Berufsausbildung oder mindestens fünfjährige Berufserfahrung im technischen oder kaufmännischen Bereich bzw. in der Verwaltung nachweisen können oder in einem anderen Beruf ausgebildet sind und Berufserfahrung [mindestens einjährige Berufstätigkeit oder sechsmonatiges gelenktes Praktikum] im Berufsfeld Technik oder Wirtschaft) besitzen. Außer einer Feststellungsprüfung bei einer fehlenden Note kann auch eine Aufnahmeprüfung zur Notenverbesserung abgelegt werden.
Hier brauchst du also keine Feststellungsprüfung, außer dir fehlt eine Note.
Das ganze ist natürlich von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich.