Facebook Werbung - Versteuern?

5 Antworten

Muss Sie das in DE versteuern?

Ja selbstverständlich

Gibt es Freibeträge?

Nein.

Ein Gewerbe liegt dann vor, sobald die Punkte des § 15 Abs 2 S. 1 EStG erfüllt sind:

  • Nachhaltigkeit
  • Selbstständigkeit
  • Gewinnerzielungsabsicht
  • Beteiligung am allgemein wirtschaftlichen Verkehr

Du musst innerhalb eines Monats ab dem ersten Tätigwerden ein Gewerbe anmelden, § 14 GewO, und den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung elektronisch an das Finanzamt übermitteln, § 138 AO.

Wann und ob Steuern fällig werden entscheidet sich erst später. Die Anmeldepflicht beginnt sofort.

Nach Ablauf des Jahres musst du die Einkommensteuererklärung, Umsatzsteuererklärung und Gewinnermittlung elektronisch an das Finanzamt übermitteln (Abgabepflicht). Das alles von dir aus ohne Aufforderung durch das Finanzamt.

Eventuell Freibeträge ändern nichts an der Abgabepflicht der Steuererklärungen. Ohne diese kann das Finanzamt nämlich nicht prüfen, ob die eingehalten worden sind. Daher sind die Erklärungen immer abzugeben.

Einkommensteuer: Hier wird der Gewinn (Betriebseinnahmen - Betriebsausgaben) versteuert. Gewerbliche oder freiberufliche Einkünfte haben keinen eigenen Freibetrag. Es gibt den Grundfreibetrag und darin fließen alle deine Einkünfte mit ein. Auch dein zweites Gewerbe oder ein eventuell vorhandener Bruttoarbeitslohn oder Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung oder eine Rente zählt dort mit rein. Ein Minijob bildet davon jedoch eine Ausnahme, wenn dieser tatsächlich pauschal versteuert wird und dein Arbeitgeber diese pauschale Steuer abführt.

Gewerbesteuer: Die wird ebenfalls fällig auf den Gewinn. Allerdings wird hier ein Freibetrag von 24.500 € abgezogen.

Umsatzsteuer: So lange der Umsatz unter 22.000 € liegt, bist du Kleinunternehmer. Dann musst du keine Umsatzsteuer abführen, darfst aber auch keine Umsatzsteuer ausweisen und auch nicht die Vorsteuer ziehen.

Wenn du auf die Kleinunternehmerschaft verzichtest (daran wärst du 5 Jahre gebunden) oder dein Umsatz höher liegt, musst du auf die Verkäufe Umsatzsteuer abführen. Im Gegenzug kannst du für deine Einkäufe die Vorsteuer geltend machen.

Auch wenn du es widerrechtlich nicht angemeldet haben solltest oder das Gewerbe ohne ggf. notwendige Genehmigung des Familiengerichts betreibst, sind trotzdem die steuerlichen Pflichten zu erfüllen, § 40 AO.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Studium zum Dipl.-Finw. abgeschlossen & Berufserfahrung

Sobald eine Gewinnerzielungsabsicht vorliegt, wie es hier eindeutig der Fall ist, muss ein Gewerbe angemeldet werden und dementsprechende Steuererklärungen abgegeben werden, die selbstverständlich in Steuerzahlungen enden.

Ja muss sie, die Einnahmen sind gewerblich.

Sie muss gem §138 AO sowie §14 GewO ihre gewerbliche Tätigkeit mit dem ersten tätig werden (also vor 6 Monaten) bei der zuständigen Gemeinde sowie dem Finanzamt anmelden. Weder im Steuerrecht noch im Gewerberecht gibt es diesbezüglich Freigrenze/Freibeträge.

Beim Finanzamt muss sie einen Fragebogen zur steuerlichen Erfassung (FsE) ausfüllen und diesen elektronisch übermitteln, dieses wird dann diw Eingaben prüfen und ihr denn eine Steuernummer zuweisen.

Umsatzsteuer: sofern sie kein Kleinunternehmer ist, sind i. d. R. 19 % des Umsatzes fällig.

Einkommensteuer: Hier werden alle Einkunftsarten zusammengerechnet und bilden nach Abzug von Sonderausgaben und außergewöhnliche Belastungen dein zu versteuerndes Einkommen. Bis zur Höhe des Grundfreibetrages fällt keine Steuer an.

Gewerbesteuer: Das FA setzt ab einem Gewerbeertrag von 24.500 € einen Messbetrag fest, die Wohnsitzgemeinde (bzw. die wo der Sitz deines Gewerbes ist) wendet darauf ihren Hebesatz an und setzt dann Gewerbesteuer fest. Und bevor nun einzelne User rumheulen: in den Stadtstaaten erfolgt die Festsetzung durch die Finanzämter .

Das Ganze muss dann natürlich im Rahmen der Einkommensteuerveranlagung durch die Steuererklärung dem Finanzamt erklärt werden. Dies beinhaltet auch gewisse Steuererklärungen.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Seit einigen Jahren mache ich "irgendwas mit Steuern"

Klinkt nach ein Gewerbe und das muss sie sofort anmelden.


anTTraXX  04.07.2024, 07:29

Klingt nicht nur so ^^

0

Ja müsste sie strenggenommen, ansonsten ist es eine Ordnungswidrigkeit. Bis zu ca. 12k Euro / Jahr ist man steuerfrei. In der Regel wird aber dem kaum nachgegangen, solange man weit unter dem jährlichen Steuerfreibetrag ist und keine realen Waren verkauft. Deshalb bewegt sich Ihre Frau auf dünnem Eis aber man sollte es lieber nicht herausfordern. ;)

Woher ich das weiß:Recherche