Ex sachen?

1 Antwort

Du hast tatsächlich rechtlich gesehen einen Herausgabeanspruch und kannst im ärgsten Falle auch die Polizei informieren, dass er deine Sachen nicht herausgibt oder sie irgendwohin gegeben hat und du sie vielleicht nicht wiederfindest. Ob dir das der ganze Aufwand wert ist, bleibt natürlich dir überlassen.


Einhorn668 
Beitragsersteller
 06.09.2024, 21:52

Ja das dachte ich mir auch weißt du um die Klamotten geht es mir nicht so aber das Spiel weil hat 70 euro gekostet und das ist echt unlustig