Essen bestellen auf eigene Gefahr oder wie?

2 Antworten

Bestellt man essen auf eigene “Gefahr”

Nein. Wenn Du bei der Bestellung angibst, dass Du auf Zutat XY allergisch reagierst Dir zugesagt wurde, dass Zutat XY nicht enthalten ist und Du dennoch ein Gericht mit dieser Zutat bekommst, haftet selbstverständlich das Restaurant.

Du musst eben nachweisen können

  1. dass Du explizit ohne Zutat XY bestellt hast
  2. dass Zutat XY enthalten war
  3. dass Du aufgrund dessen erkanktest

Das wird schwer.

Alex

Da müsste man in den AGB wühlen. Ich denke, auf Kostenerstattung könntest Du sicherlich bestehen. Ob Du im Falle gesundheitlicher Folgen Schadenersatz durchbekommen würdest, ist fraglich. Wenn in den AGB und Vertragsbedingungen nichts dazu steht und Dein Sonderwunsch die Allergie hat erkennen lassen, würde ich davon ausgehen. Aber das mit der Allergie sollte schon drinstehen. Bei z.B. einer Pizzeria werden laufend alle möglichen Beläge verwendet, und da kann es immer sein, dass der Belegende noch einen Krümel vom Belag der vorhergehenden Pizza für einen anderen Kunden am Finger hat. Wenn sowas unter keinen Umständen passieren darf, muss dies nach meiner Einschätzung deutlich aus der Bestellung hervorgehen.