Erzieher werden Berlin?
Einige Zeilen später
"Welche Voraussetzungen müssen Sie mitbringen?
Grundsätzlich anerkannt werden Personen mit mindestens einem mittleren Schulabschluss, einer abgeschlossenen, pädagogischen, in der Regel 3-jährigen Fachschulausbildung und einer mindestens 6-monatigen einschlägigen Berufspraxis."
hier wird wiederum von einem genauen Ausbildungsberuf gesprochen der einen zur Erzieherausbildung erst qualifiziert.Könnt mir jemand sagen was nun stimmt und ob die Information bloß veraltet ist?
Lg
2 Antworten
Das müssen Sie mitbringen:
- Fachhochschulreife (Fachabitur) im Fachbereich Sozialwesen oder
- Allgemeine Hochschulreife (Abitur) bzw. Fachhochschulreife mit einer für die Ausbildung förderlichen Tätigkeit von mindestens acht Wochen oder
- Mittlerer Schulabschluss (MSA) und berufliche Vorbildung wie
- Abschluss einer Berufsausbildung im sozialpädagogischen/sozialpflegerischen Bereich oder
- Berufstätigkeit im sozialpädagogischen/sozialpflegerischen von mindestens drei Jahren oder
- Abschluss einer Berufsausbildung in einem anderen Bereich von mindestens drei Jahren oder
- Berufstätigkeit in einem anderen Bereich von mindestens vier Jahren
das andere befindet sich auf dieser Seite
https://www.berlin.de/sen/jugend/fachkraefte/quereinstieg-erzieherberuf/
... Quereinstieg kommt aber ohne passende Vorausbildung ohnehin nicht in Betracht
Das sind zwei völlig verschiedene Wege
- wer keine passende Vorbildung hat muss die dreijährige Ausbildung machen
- Quereinsteiger haben zhumindest einen ähnlichen Beruf erlernt ....
das sind im Übrigen auch zwei völlig verschiedene Internetseiten, die Du zusammenmischst
Da steht es doch zienlich klar in deinem Link:
- oder
- Abschluss einer Berufsausbildung in einem anderen Bereich von mindestens drei Jahren oder
- Berufstätigkeit in einem anderen Bereich von mindestens vier Jahren
Deine Frage kommt daher, dass Du zwei völlig verschiedene Dinge vermischst ...
Ich verstehe nicht so recht wieso nun ein quereinstig nicht in Frage kommt wenn "Abschluss einer Berufsausbildung in einem anderen Bereich von mindestens drei Jahren" als Voraussetzung gilt