ersteinrichtungsgeld für die erste wohnung

3 Antworten

Da kannst Du "Wünschdirwas" spielen. Du bist ja nicht dafür da, Deine eigenen Anträge abzulehnen ;-) Am besten richtest Du jeden Raum gedanklich ein und fängtst mit der Renovierung an - Bodenbelag, Tapete, Farbe, Fußleisten. Dann Vorhänge, Lampen etc. Und am Ende halt die Möbel. Außerdem die ganzen Elektrogeräte - inkl. Waschmaschine!!! Die steht Dir in jedem Fall auch als alleinstehender zu. Gibts Teppich, brauchste nen Staubsauger etc. Für Töpfe, Besteck und so gibts vermutlich ne Pauschale, solltest Du vorher fragen.

Schau' mal hier im Abschnitt "Erstausstattung" in die Broschüre, ab Seite 35: http://hartz.info/index.php?topic=24.0

(Ein Fernsehgerät gehört mittlerweile nicht mehr zur notwendigen Erstausstattung; die Leistungsträger sollen dafür aber ggf. ein Darlehn gewähren.) Es ist dem Jobcenter überlassen, ob sie Bargeld gewähren oder Gutscheine (z.B. für's Sozialkaufhaus). Geld für Fußbodenbelag gibt es in der Regel nicht; das ist normalerweise Vermietersache.

Im Prinzip alles, was du lebensnotwenig brauchst. Was dann genehmigt wird. siehst du ja dann

Häufig in Form von Gutscheinen für Second-hand Kaufhäuser