Erbrecht?

2 Antworten

ein Erbe hat gleich nach dem Sterbefall den gesamten Hausrat ausgeräumt.

Ob das nun irgendeinen nennenswerten Restwert hat, kann hier niemand beurteilen. Andererseits sind die Erben verpflichtet, das Inventar auszuräumen, wenn das Objekt zur Erbteilung verkauft werden soll - insofern ist das per se erstmal durchaus nachvollziehbar.

Nichtsdetotrotz ist der Miterbe verpflichtet, ein Nachlassverzeichnis aufzustellen, wenn er schon die Wohnung räumt. Oder zumindest unter Zeugen zu agieren, nicht einfach still und heimlich die anderen Erben vor vollendete Tatsachen stellen.

Sofern die Möbel nicht entweder Antiquitäten oder Designerobjekte waren, geht der Zeitwert gebrauchter Möbel im Übrigen stark gegen Null.

Das nennt sich Nachlassverzeichnis erstellen. Darin wird das gesamte Erbe aufgelistet, damit man es dann später auch gerecht aufteilen kann. Du solltest den anderen Erben auffordern die entnommenen Haushaltsgegenstände in solch ein Verzeichnis einzutragen. Dazu ist er verpflichtet. Vorlagen gibt es im Internet.