Erben Auskunft?
Hallo zusammen,
mein Bruder und ich haben folgendes Problem.
Noarielles Testament zwischen unserer Mutter und damaligen Lebenspartner (nicht verheiratet oder eingetragen) ca 40 Jahre alt das einer den anderen beerbt und alle 3 Kinder zu gleichen teilen erben, 1 er 2 wir, sobald der letzte stirbt.
Neues Testerment das seine Frau und anschliessend seine Tochter allein erbin ist ohne notar
Mutter vor 30Jahren gesorben seit her keinen kontakt mehr zu Ihm.
Seine tochter möchte das erbe “wohl” haben sagt es gibt kein Geld, will uns dafür von seinen bestattungskosten befreien.
Frage müssen wir überhaupt die Bestattung mit tragen obwohl nicht verwant mit dem Mann ?
gibt es eine möglichkeit die Finanzielle Situation bzw erbmasse rauszufinden ?
Bzw sie sieht es aus wenn unsere Mutter und er damals ein Fond angelegt haben (vermutung) da unsere Mutter deutlich besser verdienent hat.
Erbrecht deckt leider weder meinen Bruder noch meine Rechtschutz ab :(
2 Antworten
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Ich verstehe kaum etwas.
Bestattungspflichtig sind die hinterbliebenen Ehepartner eines Verstorbenen. Gibt es keine, müssen die Kinder 'ran'.
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es geht auch nur am Rande um die Bestattung ... sonder eigentlich um den Erbvertrag an den sich jemand nicht halten möchte
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Ohne das alte Testament zu kennen nicht zu beantworten.
In der Regel schließt man beim sogenannten Berliner Testament die einseitige Änderung durch den Überlebenden aus. Dann wäre das neue Testament unwirksam. Kann man aber auch anders machen.
Aber mal ehrlich: nach dreißig Jahren in welchen der Stiefvater nochmals geheiratet hat und frei über das Vermögen verfügen konnte - könnte vielleicht wirklich nichts mehr vorhanden sein. Spätestens bei der Wiederheirat hätte es Sinn gemacht sich mit dem Stiefvater über eine Abfindung gegen Erbverzicht zu einigen.
Die Bestattungskosten des Stiefvater bezahlt ihr, wenn ihr das Erbe annehmt. Das sind Kosten die von der Erbmasse zu bezahlen sind.
Ein Pflichtteil - steht euch nicht zu.
Nehmt ihr das Erbe an, ist die Tochter als Erbschaftsbesitzerin zu einer gewissen Mitwirkung verpflichtet. Sie muss euch zB Einsicht in die Unterlagen gewähren. Als Erbengemeinschaft obliegt die Ermittlung der Erbmasse euch aber gemeinsam, sie muss euch keine Aufstellung machen.
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@Kabbes69 Er war nicht der Stiefvater, nur der Lebenspartner/Freund unserer Mutter, das Testament haben wir nicht vorliegen, und auch keine ahnung was dort drin steht, haben es aber gestern bei dem Amtsgericht was uns damals angeschrieben hat, angefragt. wir dachten damals auch das da nichts mehr zu holen ist und er das Geld unserer Mutter längst durchgebracht hat, aber nun gute 5 Jahre nach seinem Tot kommt seine Tochter sowie eine Bank die keine Auskunft ohne erbnachweis gibt.
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Deshalb habe ich den Stief ja auch in Anführungszeichen. Wenn ich dich richtig verstehe, habt ihr nach dem Tod der Mutter nichts bekommen und beim Partner, Erbe, .LG auch keinen Pflichtteil eingefordert.
Der gemeinschaftliche, notarielle Erbvertrag steht euch auf jeden Fall zu. Mit dem Vertrag, der Sterbeurkunde des Mannes - würde ich meinen, dass die Bank zur Auskunft verpflichtet ist.
Ich würde unter Bezug auf den Vertrag Einsicht in die Nachlassakten verlangen.
Und was exakt will die Tochter jetzt von euch? Gibt es die Geschichte auch im Zusammenhang?
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ok, danke das hilft schonmal, wie sieht es denn aus wenn es wirklich etwas gibt, kann man das auch dann einfach aussitzen und erst in 2-3 Jahren einfordern.
Da mein Bruder sich gerade in Scheidung befindet, und seine ex davon nicht profiteren soll. sprich gibt es möglichkeiten dieses Erbe nicht in die Scheidungsmasse einzubringen ?
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Ein Erbe zählt in der Scheidung meines Wissens immer zum Anfangsvermögen.
Zählt zur Ermasse jetzt ein Mehrfamilienhaus in München - ist das Eigentum bereits mit Tod des Erblassers übergegangen. Auszugleichen wäre dann ein möglicher Zugewinn zwischen Tod und Scheidungsvereinbarung.
Auf eine weitere Verzögerung würde ich persönlich hier verzichten.
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wenn ich meine Phantasie jetzt frei Lauf lasse und hier nur spekuliere, könnte in meinen Kopf folgendes Szenario entstehen:
Der "Stiefvater" hatte den alten Vertrag komplett vergessen, hat wieder geheiratet. Die Eheleute erwerben möglicherweise gemeinsam eine Immobile. Die kinderlose Ehefrau setzt ihn als Alleinerben ein. Er - seine Frau und seine Tochter. Sie wohnen nicht in Bayern. Das Grundbuch wurde nie berichtigt. Nun versucht die Tochter als vermutete Alleineigentümerin die Immobile zu verkaufen und scheitert an dem alten, vergessenem notariellen Vertrag.
Einen Erbverzichtsvertrag - kann die "Stief"schwester überhaupt nicht mit euch abschliessen, dies hätte ihr Vater noch erledigen müssen. Nach ihr erbt ihr ja nicht. Es bleibt der Erbauseinandersetzungsvertrag.
Was euch im Klaren sein muss - ihr erbt von einem Fremden, Steuerfreibetrag 20.000 €
Wenn sich bei der "Stief"Schwester Gläubiger gemeldet hätten- warum sollte sie so großzügig sein, diese alleine zu bezahlen, wenn ihr nun der alte Vertrag auch vorliegt?
Wenn ein Schreiben vom Anwalt kommt- müsst ihr selbst auch zu einem gehen.
Aktuell würde ich damit anfangen Einsicht in die Nachlassakten zu beantragen (unter Bezug auf Aktenzeichen Erbvertrag).
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es ist ein Erbvertrag
Berliner Testament geht nur bei Verheirateten
und der Erbvertag wird nicht ungültig durch ein danach liegendes Testament
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ja aber wieso kommt das nun erst 5Jahre nachdem der Mann verstorben ist ?
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Ja aber im Prinzip mit dem Inhalt eines Berliner Testament, erst der überlebende Partner, dann nach dem Tod des Letzten die Kinder. Es ist ein gemeinsamer Vertrag zwischen zwei Personen.
Auch in dem Vertrag kann ich die einseitige Änderung ausschließen. Muss es aber nicht - ich habe aktuell einen solchen vorliegen der dem Überlebenden ausdrücklich die einseitige Änderung ermöglicht.
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Der Vertrag muss dir das erste Mal bereits bei Tod der Mutter zugegangen sein.
Zum zweiten Mal eröffnet nach dem Tod des "Stiefvater".
Warum er euch erst jetzt zugegangen ist - keine Ahnung-.die Frage kann euch nur das Gericht beantworten. Vielleicht waren durch Namensänderung und Umzug eure Anschriften erst jetzt zu ermitteln.
Alternative zwei.- aktuell ist die zweite Ehefrau verstorben und die Tochter hat erst jetzt das handschriftliche Testament abgegeben um einen Erbschein zu beantragen.
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Seine Ehefrau ist 2 Jahre vor Ihm in 2017 gestorben, wir haben nie etwas bekommen, umzug kann sein mein Bruder war damals noch bei Ihr gemeldet und ich bei meinem Vater erst jahre später dann mal offiziell umgemeldet.
er war in keinster weise mit uns verwand angeheiratet oder sonnst was nur der Freund der Mutter
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nur der Freund der Mutter
Welcher ihr aber wichtig genug war ihn finanziell abzusichern. Sonst hätte man diesen notariellen Vertrag nicht beurkundet. Ward ihr evtl..noch minderjährig als eure Mutter starb?
Interessant ist was diesen Stein jetzt ins Rollen gebracht hat - nach fünf Jahren habt ihr das Erbe nach ihm , gemeinsam mit seiner Tochter meiner Meinung nach längst angetreten.
die sind mein Bruder und ich aber nicht, seine Ehefrau ist auch tot und er hat nur eine Tochter