Er verlässt die Wohnung nicht?

MrSlowhand129  05.09.2023, 21:30

Wieso ist er Untermieter ? Hat er einen Vertrag ? Wenn es deine Wohnung ist, Tausch das Schloß aus.

Sonnenblume1954 
Beitragsersteller
 05.09.2023, 21:33

Wurde mir so gesagt das er da als Untermieter zählt . Der Vertrag läuft komplett auf mich

MrSlowhand129  05.09.2023, 21:34

Ich denke mal er ist nur bei dir gemeldet, oder ? gemeinsames Konto ?🙈 übel ….wenn er das überzieht guckst du blöd aus der Wäsche 🙈

MrSlowhand129  05.09.2023, 21:37

Wenn er nur gemeldet ist…neues Schloß und gut ist es. Das gemeinsame Konto würde mir mehr Schmerzen machen.

Sonnenblume1954 
Beitragsersteller
 05.09.2023, 21:39

Seine Sachen und Zeug ist ja alles hier. Er würde mir die Tür zerlegen.

Ich hab schon ein eigenes

MrSlowhand129  05.09.2023, 21:42

Also doch die Füße stillhalten…leider. Auch wenn du ein eigenes hast musst du mit ihm zusammen das alte Konto kündigen. Wenn er es überzieht haftest du mit.

Sonnenblume1954 
Beitragsersteller
 05.09.2023, 21:44

Ich weiss, was will ich machen

3 Antworten

wegen dem randalieren könntest du die Polizei rufen

wäre er friedlich könntest du nicht viel machen, da die Kündigung erst zum 30.9. wirksam ist. erst danach könntest du auch deswegen die Polizei rufen.

Bleiben darf er, aufgrund der Befristung. So weit ich weiß. Aber wenn er randaliert oä, darfst du die Polizei rufen und er könnte evtl der Wohnung verwiesen werden.

Er muss sich natürlich selbst versorgen. Sonst schreib eine Rechnung und wenn er es nicht bezahlt, ist es Diebstahl, oder?

Wegen den Kindern würde ich mich ans Jugendamt wenden.

Allgemein könnte das Jugendamt oder ein Anwalt helfen, immerhin hat er eine neue Wohnung und den Kindern tut der Stress nicht gut.

Das gemeinsame Konto hast du hoffentlich aufgelöst? Sonst kannst du schnell gewaltige Probleme bekommen.


Sonnenblume1954 
Beitragsersteller
 05.09.2023, 21:41

Naja auflösen geht nur mit beiden Unterschriften und momentan ist es im Minus weil er Haufen von dem Konto gekauft hat statt von seinem neuen. Mir sind die Hände gebunden

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Loka95  05.09.2023, 22:07
@Sonnenblume1954

Wegen den Schulden / vielen Ausgaben:

Ab der Trennung gibt es nicht mehr das besondere Vertrauensverhältnis, das Grundlage für die Einrichtung des Gemeinschaftskontos war. Wenn dann einer plötzlich mehr ausgibt, als normalerweise, mehr als die Hälfte oder mehr als sich sinnvoll rechtfertigen lässt, kann davon ausgegangen werden, dass das Geld einer anderweitigen Bestimmung zugeflossen ist, die nicht im Interesse beider Kontoinhaber ist.

Dein Ex muss dann den Nachweis erbringen, dass er zu diesen Zahlungen berechtigt war. Also das eine (ggf stillschweigende) Vereinbarung bestand, die ihn berechtigte, über mehr als die Hälfte zu verfügen. Dabei kann unter Umständen auf eine im bisherigen Verlauf der Ehe geübte Praxis verwiesen werden. Kann er das nicht nachweisen, hast du einen Ausgleichsanspruch.

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Um aus dem Gemeinschaftskonto zu kommen:

Es gibt wohl die Möglichkeit auszutreten aus dem Konto. Also das es bestehen bleibt, aber nur noch er darauf einzahlen und davon abheben kann und du auch somit aus der rechtlichen Verantwortung raus bist. Genaue Details kenne ich dazu aber nicht.

Ansonsten, wenn einer der Kontoinhaber nicht zustimmt, kann man versuchen die Zustimmung zur Kündigung gerichtlich zu bekommen. Mit dem Urteil kannst du zur Bank gehen und das Konto auflösen.

Damit dein Ex die Zeit bis zur Gerichtsverhandlung nicht nutzen kann um weiter Schulden zu machen oä, kannst du erstmal bei der Bank eine "Undverknüpfung" beantragen. Das bedeutet das bei jeder Ausgabe (und Einzahlung, schätze ich) BEIDE Kontoinhaber zustimmen müssen. Also ihr nur zusammen über das Guthaben verfügen könnt.

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Halt noch bis zum 30.9 die Füße still und dann ist er weg. Nützt ja nichts jetzt noch Terror zu machen, ist ja wohl schwierig genug mit dem Kerl.