Er (26) sie (15) geht das?

11 Antworten

Hey also es ist erlaubt, so lange kein Abhängigkeitsverhältnis, zwang oder das ausnutzen einer Notlage vorhanden sind! Meiner Meinung nach solltest du deiner "Freundin" nicht zwingend ins Gewissen reden, denn Sie wird ihre Erfahrungen selber machen wollen, dass einzige was du machen kannst ist für Sie da zu sein falls es nicht klappt, dass ist aber (trotz des Altersunterschied) nicht zwingend, denn es kann auch gut möglich sein, dass die beiden sich super verstehen und gut miteinander klar kommen...Wenn das so ist, was spricht dagegen? Die 11 Jahre? Die stören doch später auch keinen mehr und mal ehrlich...Wenn die beiden Glücklich sind, dann ist es doch vollkommen o.K und man sollte Ihnen ihr Glück gönnen, man muss es nicht verstehen, nicht toll finden aber man sollte es hinnehmen. Man sollte die Dinge nicht immer so Engstirnig sehen, aber sie sollte es ihren Eltern sagen, Ihn vorstellen denn wenn die nicht damit Einverstanden sind und es zur Anzeige bringen, könnte es evtl. für Ihn Probleme geben, was aber auch nicht sein muss, da deine Freundin alles Freiwillig macht, aber absichern sollten sich die beiden trotzdem!

Wenn die beiden zusammen sind ist das keineswegs strafbar. Sie können machen, was sie wollen, solange sie nicht sexuell aktiv werden (ich meine, selbst dann können sie das tun, aber sie sitzt am längeren Hebel ... wenn es rauskommt, kann er angezeigt werden, denn es ist strafbar, mit minderjährigen zu schlafen, das zählt zu Vergewaltigung). Wenn du auf sie aufpassen willst guck ein bisschen, wie ernst es den beiden ist (vor allem ihm). Aber versuch nicht, ihn ihr komplett auszureden, das geht meistens in die Hose. Wenn du ein komisches Gefühl hast, sprich mit ihren Eltern oder jemandem, dem du und sie vertrauen kann. Trotzdem lass sie lieber so lange wie möglich in Ruhr, also versuch nicht, sie von ihren Gedanken abzubringen ... mal was äußern geht ja, aber nicht immer weitergehen ... das könnte dich nämlich deine Freundschaft kosten ... Viel Glück


Dunno2010  24.11.2014, 17:48

Wenn eine Frau einen Mann Anzeigt und sagt, er hätte sie vergewaltigt, dann gilt das immer als (Vorwurf der) Vergewaltigung. Das hat nichts mit dem Alter zu tun!!

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Dunno2010  24.11.2014, 16:43

Was für ein Blödsinn... Es ist NICHT strafbar und Vergewaltigung ist so oder so etwas völlig anderes!! Strafbar wäre es, wenn er sie dafür bezahlen würde oder wenn er zB ihr Lehrer wäre.

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misssouthafrica  24.11.2014, 16:48
@Dunno2010

Wenn sie ihn anzeigt und sagt, dass er sie vergewaltigt hätte, dann ist das sehr wohl strafbar, und da sie minderjährig ist gilt das dann als Vergewaltigung ...

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Ninisch 
Beitragsersteller
 24.11.2014, 16:35

Vielen Dank, jetzt weiß ich wenigstens was ich so machen kann;)

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Erschreckend, wie viele Falschinformationen hier eingehen! Die Grafik von toooob93 ist richtig und zeigt es sehr simpel. Er macht sich nicht strafbar wenn sie Sex haben, solange er keine Zwangslage ausnutzt, sie dafür bezahlt oder er zB ihr Lehrer ist. Rechtlich ist das also völlig legitim. Moralisch muss man sich aber fragen, was er von ihr will außer Sex. Vielleicht kannst du anregen, dass ihre Eltern ihn kennenlernen. Aber es bringt nichts ihr andauernd zu sagen "der will doch nur das eine" - da wird sie eher abblocken, ist ja auch nicht nett sowas zu hören.

Nach meinem Wissensstand ist eine Beziehung kein Problem, aber Geschlechtsverkehr ist für den Mann stafbar, da muss er warten, bis deine Freundin volljährig ist.


Dunno2010  24.11.2014, 16:45

Falsch, es ist nicht strafbar! Ab 14 gilt die sexuelle Selbstbestimmung. Strafbar ist es dann nur noch, wenn eine Zwangslage ausgenutzt wird, er sie dafür bezahlt oder er zB ihr Lehrer ist.

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StartsWithA  24.11.2014, 16:32

Falsch, bis sie 16 ist.

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CheckaMalik  24.11.2014, 16:34
@StartsWithA

Ja?

Okay, dann war mein Wissensstand wohl falsch. Naja, momentan aber auf jeden Fall noch strafbar.

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Ninisch 
Beitragsersteller
 24.11.2014, 16:31

Okaaay Dankeschön:)

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Nein das geht nicht. Ab 14 gehts bis 21, nicht aber drüber.


Dunno2010  25.11.2014, 09:16

Hier die Quelle, bitte mal nachlesen! http://stgb-online.de/sex.html

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PangurBan  25.11.2014, 16:58
@Dunno2010

§176a [Schwerer sexueller Mißbrauch von Kindern]

(1) Der sexuelle Mißbrauch von Kindern wird in den Fällen des § 176 Abs.1 und 2 mit Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr bestraft, wenn

eine Person über achtzehn Jahren mit dem Kind den Beischlaf vollzieht oder ähnliche sexuelle Handlungen an ihm vornimmt oder an sich von ihm vornehmen läßt, die mit einem Eindringen in den Körper verbunden sind,

Selber lesen Junge. Dann ersparst dir fette Eigentore.

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Dunno2010  24.11.2014, 20:55

Nein, war vielleicht früher mal so, keine Ahnung. Heute gibt es keine Grenze von 16, 18, 21 mehr! Lies mal bitte genau nach. Oben hat einer auch eine Graphik gepostet, wo es anschaulich dargestellt ist. Nur unter 14 ist tabu (wobei beide u14 geht) - also 13 und 15 ist strafbar. Ab 14 gilt die sexuelle Selbstbestimmung, da ist alles erlaubt was keine Abhängigkeit etc beinhaltet.

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PangurBan  25.11.2014, 05:42
@Dunno2010

Supi eine Grafik ohne Quellenangabe, welch beeindruckende Aussage.

Lies du bitte mal genauer nach, bzw. informier dich mal ein wenig besser.

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Dunno2010  24.11.2014, 16:46

Falsch, es ist nicht strafbar! Ab 14 gilt die sexuelle Selbstbestimmung. Strafbar ist es dann nur noch, wenn eine Zwangslage ausgenutzt wird, er sie dafür bezahlt oder er zB ihr Lehrer ist.

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PangurBan  24.11.2014, 19:00
@Dunno2010

Ab 14 nur wenn der andere nicht volljährig ist. Ob nun 18 oder 21 weiß ich nicht.

Jedenfalls darfst erst mit 18 rummachen mit wem du willst, egal welchem alter.

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