Enkelin nehmen?
Meine Tochter fährt zweimal im Jahr für eine Woche bei ihrem Freund im LKW mit ,er ist LKW Fahrer. Nun meine Frage, darf ich in der Zeit meine Enkelin von 5 Jahren nehmen
4 Antworten
Ja, das darfst du, wenn die Erziehungsberechtigten das wollen.
Wenn deine Tochter damit einverstanden ist, dann ist das problemlos möglich.
Sobald das Kind in der Schule ist, muss sie natürlich auch von dir aus ihre Schulpflicht wahrnehmen.
Sich nicht ärgern und provozieren lassen. Eine Woche Oma-Urlaub ist eindeutig eine Entscheidung der Alltagsfürsorge. Selbst wenn er das gemeinsame Sorgerecht hätte, müsste er hier nicht zustimmen. Umgangstermine müssen natürlich trotzdem stattfinden.
Die umgangstermine klappen wunderbar.Aber er ist der Meinung das meine Tochter ihr Kind zu mir abschiebt im Gegenteil ihre Tochter fragt mich wann sie mal wieder bei mir schlafen darf auch wenn meine Tochter nicht mit wegfährt für eine Woche.Er hat sich jetzt einen Anwalt genommen und behauptet das meine Tochter nur unterwegs ist und das bundesweit was nicht an der Sache ist ,was können wir tun.
Sich mal eine unverbindliche Rechtsberatung holen und nicht irre machen lassen.
Einer hat das Aufenthaltbestimmungsrecht für Deine Enkelin. Vielleicht auch zwei.
Die solltest Du fragen.
Meine Tochter hat das aufenhaltsbestimmungsrecht.
Deiner Frage fehlen viele grds. Informationen, die du nach und nach bei Rückfragen verrätst. Das alles stellt den Sachverhalt viel komplizierter dar als du in deiner Frage vorgibst.
Der Freund deiner Tochter ist nicht der Kindesvater. Mit dem Kindesvater gibt es scheinbar Differenzen. Es geht um nicht eingehaltene Termine und ggf. Interventionen vom Jugendamt.
So einfach ist deine Frage nicht zu beantworten.
Ja sie ist ja einverstanden und die kleine freut sich auch bei mir schlafen zu dürfen aber ihr ex freund behauptet das sie ihr kind bei abschieben würde.Nun will er das alleinige Sorgerecht beantragen.Was können wir tun