Elterngeld, was gibt es zu beachten?
Guten Morgen liebe Leserinnen und Leser,
ich habe ein paar Fragen zum Thema Elterngeld.
Man beantragt das Elterngeld ja ca. 6-8 Wochen bevor man es benötigt.
Aber wie viel bekommt man denn dann ungefähr raus? Meine Freundin verdient netto 1250 € und würde ein Jahr in Elternzeit gehen. Heißt also gar nicht arbeiten, sondern nur bei dem Kind bleiben.
Ich habe mal irgendwo gelesen, man bekommt mindestens 300 € aber eig 67% vom Gehalt. sprich um die 837 €?
Heißt das sie bekäme das ganze Jahr jeden Monat diese 837 € oder muss man da noch etwas beachten. Spielt z. B. mein Einkommen auch eine Rolle? Ich verdiene um die 400 € mehr als meine Freundin?
Denn wenn Sie tatsächlich nur 300 € bekäme, dann könnten wir uns vermutlich die Wohnung nicht mehr leisten.
Was kann man noch beantragen. Kindergeld?
Wo müsste man dies beantragen? Bei der Stadt wo man wohnt, oder bei der Stadt wo man arbeitet? Ersteres oder?
Würde mich freuen, wenn jemand antwortet, der sich in dem Bereich gut auskennt, oder aus eigener Erfahrung berichten kann.
Vielen Dank euch.
3 Antworten
![](https://images.gutefrage.net/media/user/ohwehohach/1484229011333_nmmslarge__192_3_203_203_916b80d33227bc2c78789585f46b3253.jpg?v=1484229011000)
Elterngeld beträgt mindestens 300€, maximal 1800€ und berechet sich aus dem Nettoeinkommen der letzten 12 Monate vor der Geburt.
Das mit den 67% stimmt nur bedingt. Bei einem Einkommen von 1200€ bekommt man 67%. Für jede 2€, die man mehr verdient, bekommt man 0,1% weniger, minimal jedoch 65%.
Bei Deiner Frau wären das dann also 65% von 1250€. Elterngeld kann nur derjenige beantragen, der dann auch den Verdienstausfall hat. Sprich: Wenn Deine Frau zuahuse bleibt, kann sie nur Elterngeld beantragen. Es kann nicht sie zuhause bleiben und Du das Elterngeld beantragen.
Ansonsten gibt es noch das Kindergeld, was einer von Euch beantragen kann. Hierbei spielt auch das Einkommen keine Rolle, das Kindergeld hat beim ersten Kind immer dieselbe Höhe.
http://www.kindergeld.info/elterngeld/hoehe-und-berechnung.html
![](https://images.gutefrage.net/media/user/SebVegas/1478256862120_nmmslarge__333_0_2000_2000_129bcc1fb795935b61b3c2b6e81534ea.jpg?v=1478256864000)
Ich danke dir. Das hilft mir schon weiter :)
![](https://images.gutefrage.net/media/user/GravityZero/1494384896115_nmmslarge__96_23_206_206_34892eb36172cc83012dcc3a02b27d0f.jpg?v=1494384896000)
Die Beantragung würde ich viel früher machen, das dauert meist ne Weile und im Zweifel gibt es dann erstmal kein Geld. Man bekommt 67, oder 65% je nach Einkommen. Das Ganze ist bei 1800€ gedeckelt. Deine Freundin bekommt 67% ihres Durchschnitts Nettoeinkommens der letzten 12 Monate - Urlaubsgeld, Zulagen etc. werden nicht berücksichtigt.
![](https://images.gutefrage.net/media/user/ohwehohach/1484229011333_nmmslarge__192_3_203_203_916b80d33227bc2c78789585f46b3253.jpg?v=1484229011000)
Sie bekommt 65%. Siehe http://www.kindergeld.info/elterngeld/hoehe-und-berechnung.html
Ab 2011 kommt hier eine Änderung eine Änderung bei der Berechnung. Seit der Einführung des Elterngeldes in 2007 wurde für jedes Einkommen ein Satz von 67% gezahlt. Ab dem 01.01.2011 wurde hier eine stufenweise Absenkung ab einem Einkommen von 1.200 Euro eingeführt. Einkommen, die über 1.200Euro liegen, werden stufenweise je 2 Euro, die 1.200 Euro überschreiten um 0,1% gekürzt, wobei der Mindestsatz hier 65% beträgt (§ 2 Abs. 2 Satz 2 BEEG).
![](https://images.gutefrage.net/media/user/GravityZero/1494384896115_nmmslarge__96_23_206_206_34892eb36172cc83012dcc3a02b27d0f.jpg?v=1494384896000)
Ok, dachte der Satz liegt höher. Hmm, eigentlich Quatsch bei dem geringen Gehalt.
![](https://images.gutefrage.net/media/default/user/7_nmmslarge.png?v=1438863662000)
Elterngeld kann man erst nach Geburt des Kindes beantragen, sobald man die Geburt mit der passenden Geburtsbescheinigung nachweisen kann.
Vorher wird der Antrag zu 99% nicht angenommen oder, falls er mit der Post geschickt wird, wieder zurück geschickt.
![](https://images.gutefrage.net/media/user/ChrisSENSEO/1502288545254_nmmslarge__17_17_315_315_e8549d94f43effbc2931a2df277fc988.jpg?v=1502288545000)
Du bekommst immer 67% deines Gehalts als Elterngeld ausgezahlt, also würdest du in der Tat mehr Elterngeld bekommen als deine Freundin. Kindergeld kannst du natürlich auch beantragen so bald das Kind da ist, das sind dann nochmal etwa 250€ extra.
![](https://images.gutefrage.net/media/user/ohwehohach/1484229011333_nmmslarge__192_3_203_203_916b80d33227bc2c78789585f46b3253.jpg?v=1484229011000)
Also erst einmal gibt es die 67% nur für 1200€ netto. Für jede 2€ mehr werden 0,1% abgezogen. Macht bei 50€ mehr also 50 / 2 * 0,1% = 25 * 0,1% = 2,5%
Weiterhin ist das Kindergeld für das erste Kind nicht 250€, sondern aktuell 192€.
![](https://images.gutefrage.net/media/user/ohwehohach/1484229011333_nmmslarge__192_3_203_203_916b80d33227bc2c78789585f46b3253.jpg?v=1484229011000)
Achso: Natürlich hätte er mehr Elterngeld - aber auch einen höheren Einkommensverlust im Gesamten.
812,50€ + 1550,00€ = 2362,50€
1200,00€ + 1007,00€ = 2207,00€
Die bessere Alternative ist also, dass seine Frau Elterngeld bezieht und er weiter arbeitet.
![](https://images.gutefrage.net/media/user/ohwehohach/1484229011333_nmmslarge__192_3_203_203_916b80d33227bc2c78789585f46b3253.jpg?v=1484229011000)
Ach ja, und: http://www.kindergeld.org/
Zuständig ist nicht "die Stadt", sondern die Familienkasse.