Eltern wollen Haus an Nachbarn verkaufen ,obwohl ich Sohn als Mieter oben drüber wohne?

Koernchen79  16.08.2024, 07:45

Hast du einen offiziellen Mietvertrag?

Sansu814 
Beitragsersteller
 16.08.2024, 09:49

Ja

4 Antworten

Kann doch nicht sein das ich ohne vorherige Anmeldung der Besichtigung zustimmen muss.

Du wurdest doch informiert, wenn auch mündlich. Das muss nicht zwingend schriftlich erfolgen.

Ansonsten gibt es keine feste gesetzliche Frist, bis wann die Ankündigung erfolgt sein muss. Das hängt von den individuellen Umständen ab. Das sollten im Normalfall mindestens 4 Tage sein, es kann aber beispielsweise auch kürzer sein, wenn Du arbeitslos und damit zeitlich flexibler bist. Auf der anderen Seite kann das aber auch länger sein, wenn Du beispielsweise auf Dienstreise o.ä. ist.

Hier sollte man sich immer individuell mit dem Vermieter einigen.

Greift hier nicht §242 BGB und §138 BGB?

Leistung nach Treu und Glauben und Wucher? Warum sollte das hier greifen?

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Immobilienfachwirt/Immobilientechniker

Sansu814 
Beitragsersteller
 16.08.2024, 09:49

Weil ich gegen den Nachbar geklagt hatte wegen Stalking.

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ChristianLE  16.08.2024, 10:03
@Sansu814

Da verstehe ich trotzdem nicht, was das mit den beiden Paragraphen zu tun haben soll.

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Sansu814 
Beitragsersteller
 17.08.2024, 17:23
@ChristianLE

Das die das Haus im Streit verkaufen wollen und d dies gegen die guten Sitten verstößt

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Stellwerk  17.08.2024, 17:59
@Sansu814

Nein, tut es nicht. Deine Eltern können mit ihrem Haus tun, was sie wollen.

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Sansu814 
Beitragsersteller
 17.08.2024, 18:02
@Stellwerk

Aber dann würde arglistige Täuschung doch im Raum stehen.

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Stellwerk  17.08.2024, 18:05
@Sansu814

Nein, tut es nicht. Du kannst es drehen und wenden wie du willst.

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Sorry, aber das ist eine schöne Räuberpistole.

Deine Eltern verkaufen das Haus in dem du wohnst an den Nachbarn, den du bereits wegen Stalking angezeigt hattest? Und deine Eltern wissen davon? Da fehlt dann aber ein ganz ganz großer Teil einer Vorgeschichte, damit es dazu kommt.

Ob deine Stalkingvorwürfe fundiert waren kann dir hier niemand sagen, das müsste man schon aufgrund des Einzelfalles beurteilen. Du schreibst auch nicht, was mit der Anzeige passiert ist. Ob aufgrund der alten Geschichten die Möglichkeit besteht, dass in diesem Fall der Zutritt dieser Person verweigert werden kann, wird dir so niemand sagen können.

Wende dich an einen Anwalt oder such dir eine andere Wohnung. Stichworte für ein Beratungsgespräch wäre unter konkreter Einzelfallbewertung eine Verweigerung/Hinausschiebung der Besichtigung, ggfls. bis zu einer einstweiligen Verfügung deinerseits gegen den Stalker.

Aber zum dritten Mal, das kann hier niemand beurteilen.

Das ist ja ein tolles Miteinander! Wenn es dem Käufer nichts ausmacht, dann kauft er das Haus mit dir als Mieter.