Eltern überreden sich eine gebraucht Motocross zu kaufen?
Ich möchte mir eine MOtocross um ca.500 euro auf willhaben kaufen und habe auch das geld auf dem KOnto aber sie sagen dass ich dann für den Autoführerschein zu wenig Geld habe obwohl ich auf meinem konto momentan über 3000 euro habe. Und bitte kommt nicht mit den Sachen dass man ein motocross nicht um 500 euro bekommt. Bitte schnell antworten
4 Antworten
Das Geld wird nicht nur für den FührerSchein sein.
Du kannst und darfst die Cross nirgends fahren. Wofür brauchst du das Teil dann? Erklär ihnen das, und wie du den Sprit bezahlst. Dann erlauben Sie es vllt.
Was ist denn jetzt deine Frage? Wenn du nach argumenten dafür suchst könntest du sagen dass man im Gelände viel fahrerische Fähigkeiten lernt die man im Straßenverkehr super nutzen kann sowie immense Fahrsicherheit und bist du Reaktion. Ist allerdings hauptsächlich für den Motorradführerschein relevant. Wichtig hier braucht man auch geeignete Schutzkleidung die ist nicht billig.
Deine Eltern haben Recht!
Bevor du das Ding kaufst: wo willst du damit fahren?
Im Wald von Verwandten und auf unserem Grundstück und Feldweg
Außerdem was hat das mit seiner Frage zu tun und wenn er damit in seinem Blumenbeet rum fährt oder im Hausflur die tTeppen hoch und runter.
Weder im Wald noch auf Feldwegen darfst Du damit fahren Das wird bei einer Anzeige richtig teuer. Bleibt als Euer grundstück- ist das so groß, daß es sich lohnt, dafür eine Motocross zu kaufen? Gibt es keine NAchbarn, denen der Lärm auf die Nerven gehen kann?
Nein wohne im dorf und der aald gehört meinen verwandten
Auch wenn der Wald Deinen VErwandten gehört, ist das rumfahren dort verboten. Google mal Bundeswaldgesetz und das für dich zutreffende Landesforstgesetz.
Grund dafür ist der Schutz des Wildes vor Ruhestörung sowie der Schutz der sonstigen Nutzer des Waldes. Und die Strafen sind happig.
Um konkret zu werden: §37 Landeswaldgesetz Rheinlkand-Pfalz beispielsweise sagt aus:
Abs. 2 Pkt 4: 4.
entgegen § 22 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 im Wald mit Kutschen, Pferdeschlitten, Kraftfahrzeugen oder Anhängern fährt oder diese abstellt
3) Die Ordnungswidrigkeiten nach Absatz 1 Nr. 1 und 2 können mit einer Geldbuße bis zu fünfundzwanzigtausend Euro, die übrigen Ordnungswidrigkeiten mit einer Geldbuße bis zu zweitausendfünfhundert Euro, in besonders schweren Fällen bis zu zehntausend Euro, geahndet werden.
unentwegte85 wieso habe genug geld für ein gebrauchtes