Eltern beziehen Bürgergeld und ich habe Minijob und habe gerade mein Abitur und will Studieren?

2 Antworten

Ob und was Du ggf.abgeben musst, kannst Du nur persönlich mit deinen Eltern klären und da kommt es auch auf die individuellen Umstände an.

Kinder unter 25, die Schüler, Azubi oder Stundent sind, haben seit Juli 2023 einen erhöhten Grundfreibetrag auf Erwerbseinkommen.

Sie können bis auf Höhe der Minijobgrenze verdienen, ohne das es auf den Bedarf des Kindes angerechnet wird, darüber hinaus gelten weitere Freibeträge auf Erwerbseinkommen nach Paragraf 11 b SGB - ll, die kämen dann noch zum erhöhten Grundfreibetrag auf Erwerbseinkommen dazu und der gesamte Freibetrag würde dann theoretisch vom Nettoeinkommen abgezogen.

Was bleibt wäre das voraussichtliche anrechenbare Nettoeinkommen und das würde dann mit weiterem sonstigen Einkommen wie Kindergeld und Bafög - auf den Bedarf des Kindes angerechnet.

Könnte das Kind seinen Bedarf aus eigenem anrechenbarem Einkommen decken, würde es auch unter 25 Jahren automatisch aus der BG - Bedarfsgemeinschaft der Eltern fallen und das Kind sollte dann entsprechend seine Anteile für Warmmiete, Haushaltsstrom, Essen usw.selber an die Eltern zahlen.

Würde das Kind soviel anrechenbares Einkommen haben, dass es seinen Bedarf auch ohne oder nur mit einem Teil des Kindergeldes decken könnte, würde das nicht mehr benötigte Kindergeld, welches das Kind zur eigenen Bedarfsdeckung nicht mehr benötigen würde wieder zum Einkommen der Eltern.

Das würde dann entsprechend der SGB - ll Verordnungen mindernd auf den Bedarf der restlichen BG - Bedarfsgemeinschaft angerechnet.

Diese Regelung mit dem erhöhten Grundfreibetrag auf Erwerbseinkommen gilt auch dann, wenn das Kind nach Beendigung der Schule in einer Wartezeit von max. 3 Monaten wäre, bevor es seine Ausbildung oder Studium beginnen könnte.

Wäre die Wartezeit länger, gilt der erhöhte Grundfreibetrag nicht, sondern erst mit Beginn der Ausbildung oder Studium, solange das Kind unter 25 ist.

Dann würde in der Wartezeit die normalen Freibeträge auf Erwerbseinkommen nach Paragraf 11 b SGB - ll zur Anwendung kommen.

Es sollte auch jetzt nicht unbedingt viel Geld angerechnet werden.

Schüler, Azubis und Studenten unter 25 haben einen Freibetrag auf Erwerbseinkommen von 520 € mtl. und mehr.

Für Zeiten dazwischen gibt es Karenzzeiten.

Es ist also fraglich, ob das Jobcenter aktuell überhaupt korrekt anrechnet.

Studenten haben grundsätzlich keinen Anspruch auf Bürgergeld.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Ich war selber schon arbeitslos.