Elektriker privat?
Hallo liebe Gemeinde!
Ich hab da eine hypothetische Frage:
Mal angenommen ich wäre ein frisch ausgebildeter Elektroniker und hätte einen Bekannten der eine Wohnung vermietet und dieser Bekannte hätte mich um einen Gefallen gebeten dort elektrische arbeiten auszuführen. Freundschaftlich versteht sich! Dass ich gewisse DIN Normen und das VDE Vorschriftswerk beachten muss ist klar.
Meine Frage ist nun wäre das denn Strafbar? Und kann ich solche Arbeiten in "seiner" Wohnung durchführen. Weil er die Wohnung vermietet verwirrt mich das. Dass man es im eigenem Haushalt als Fachkraft darf weiß ich aber in solchen Fall weiß ich nicht weiter :)
PS. Wenn mir dann mein Kumpel helfen würde der Ausbildung zum Elektroniker dieses Jahr beendet, was würde ihm passieren?
Wie gesagt, alles hypothetisch
Danke schon mal!
7 Antworten
Hallo,
viele gute Antworten waren dabei. Vorweg: Ich bin Elektromeister mit einem Eintrag im Installateurverzeichnis mit einer Handwerksfirma. Wer was darf ist in der TAB (Technische Anschlussbedingungen des Energieversorgers) geregelt. Um Elektroarbeiten durchzuführen reicht eben kein Facharbeiter, kein Meister und kein Ingieneur, wenn man den Eintrag nicht hat. Den Eintrag bekommt man wiederum, wenn man die fachliche Voraussetzung hat, Messgeräte und Werkzeuge bei einer Werkstattkontrolle (dazu gibts eine vorgeschriebene Liste) vorweist und die VDE-Vorschriften abboniert hat. Kostet alles sehr viel. Dann bekommt man eine Nummer. Gesetzt den Fall, es installiert Jemand ohne diese Nummer, kann er kein (gültiges) Prüfprotokoll schreiben. Wenn nun ein elektrischer Unfall passiert, egal ob die Frau oder gar der Mieter des Auftraggebers, dann wird ermittelt. Genauso, wenn die Bude abbrennt. Es wird nach dem Prüfprotokoll verlangt oder nach Revisionsprotokollen. Kann der Betreiber (Eigentümer) der Anlage (der für einen ordnungsgemäßen Betrieb verantwortlich ist) das nicht nachweisen, haftet er dafür. Und jetzt wäre ich mir nicht so sicher, ob er Dich nicht in die Pfanne haut. Wie gesagt, kommt es zum großen Schaden, kann schon eine Freiheitsstrafe ausgesprochen werden. Ähnlich ist es mit dem Fahren ohne Fahrerlaubnis. Es kann 40 Jahre gut gehen... Und dann? Mein Rat: Frage einen zugelassenen Handwerksbetrieb aus deiner Umgebung und frage nach Eigenleistung. Dann wird das Ganze was. Viele Grüße
Wenn du ein ausgebildeter Elektroniker bist und weißt wie diese Arbeit korrekt auszuführen sind, dann darfst du das auch machen. Das ist auch völlig rechtens. Wenn du es für Geld machst, musst du auch eine Rechnung ausstellen. Nur eben du darfst nicht von dem anrührern was die Stadtwerke verplombt haben!
Also ran an die Arbeit!
Den letzten Teil deiner Frage versteh ich nicht ganz. Ist auch kein richtiges Deutsch. Wenn er die Ausbildung noch nicht beendet hat, ist er kein qualifizierter Facharbeiter und sollte das lassen.
Also erstmal: Fast beendet heißt er ist kein Facharbeiter. Mann muss soweit ich weiß auch schon einen Lehrgang machen....Mit der hausinstallation ist das so eine Sache. Wenn du nicht genau Bescheid weißt, dann frag deinen Meister. BGV A3 hat mit Hausinstallation gluabe nicht viel zu tun und heißt inzwischen auch schon anders. E check kommt schon mehr hin. Dass würdest du dann am Ende der Arbeiten machen und im Protokoll festhalten. Dass wäre dann auch deine Absicherung, im Falle eines Falles könntest du nachweisen dass du alles fachgerecht gebrüft und gemessen hast und auch nachweisen kannst....
Ich habe auch letztes jahr in der Industrie meine Ausbildung beendet. Deshalb kann ich auch keine Garantie geben. Aber an sich warum solltest du als gelernte Elektrofachkraft keine Arbeiten in der Hausinstallation durchführen können? Du musst eben nur alles nach VDE machen...Und das ist eben die schwierige Sache...
Die arbeiten kannst du durchführen. ABER du mußt diese Anlage durch eine Meisterfirma abnehmen lassen. Das macht nur fast keine!
also ob das arbeiten an sich schon strafbar ist weiß ich nciht, aber wenn irgendetwas schief gehen sollte und es aufgrund von elektrischem zu einem brand oder so kommt, wird dir wahrscheinlich keine versicherung einen cent bezahlen
Du darfst nur kein Geld oder sonst etwas dafür verlangen.
Dann ist es ein Gefallen unter Freunden.
Danke Leute dass es so schnell geht!!
Die letzte Frage war so gemeint: Ein Freund von mir beendet dieses Jahr seine Ausbildung, ist also "fast" eine Fachkraft, würde Ihm was passieren?
Das mit der Meisterfirma war mir neu. Habe Ausbildung im Industriebereich gemacht und habe deswegen nicht viel Erfahrung in Hausinstallation. Wäre es dann sowas wie BGV A3 Änderungsprüfung? Oder diese e-check Geschichte?
PS: Es würde sich um eine Klingelanlage handeln