Eintrag im Führungszeugnis wie lange?

1 Antwort

woraufhin ich zu einer Freiheitsstrafe von 1 Jahr und 3 Monaten verurteilt wurde

Du wurdest zu Jugendstrafe verurteilt, nicht zu einer Freiheitsstrafe. Diese wurde zur Bewährung ausgesetzt, ist das korrekt?

So wie ich es verstanden habe wird ein Eintrag in meinem Fall nach 5 Jahren nicht mehr Angezeigt

Da du zu Jugendstrafe von weniger als zwei Jahren verurteilt wurdest und diese zur Bewährung ausgesetzt wurde, beträgt die Tilgungsfrist fünf Jahre, das ist korrekt (§ 46 I Nr. 1 lit. d BZRG).

Meine frage wäre jetzt ob diese 5 Jahre nach Urteilsverkündung gelten oder nach dem ende der Bewährungszeit?

Die Bewährungszeit ist irrelevant. Die Tilgungsfrist beginnt mit Rechtskraft des Urteils.

LG

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Erfahrung als Wahlverteidiger (§ 138 II StPO)

Fender21457 
Beitragsersteller
 25.07.2024, 15:51

Stimmt Jugendstrafe mit Bewährung.

Vielen dank für die schnelle Antwort

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