Eintrag im Führungszeugnis wie lange?
Ich habe vor einigen Jahren mit 15 einen tätlichen angriff auf einen Vollstreckungsbeamten begangen, woraufhin ich zu einer Freiheitsstrafe von 1 Jahr und 3 Monaten verurteilt wurde. Die Bewährungszeit habe ich erfolgreich beendet.
So wie ich es verstanden habe wird ein Eintrag in meinem Fall nach 5 Jahren nicht mehr Angezeigt.
Meine frage wäre jetzt ob diese 5 Jahre nach Urteilsverkündung gelten oder nach dem ende der Bewährungszeit?
1 Antwort
![](https://images.gutefrage.net/media/user/ruhrgur/1621327657300_nmmslarge__0_0_858_858_8190bccd2abee6c63a0e0a6e1e450f3d.jpg?v=1621327658000)
woraufhin ich zu einer Freiheitsstrafe von 1 Jahr und 3 Monaten verurteilt wurde
Du wurdest zu Jugendstrafe verurteilt, nicht zu einer Freiheitsstrafe. Diese wurde zur Bewährung ausgesetzt, ist das korrekt?
So wie ich es verstanden habe wird ein Eintrag in meinem Fall nach 5 Jahren nicht mehr Angezeigt
Da du zu Jugendstrafe von weniger als zwei Jahren verurteilt wurdest und diese zur Bewährung ausgesetzt wurde, beträgt die Tilgungsfrist fünf Jahre, das ist korrekt (§ 46 I Nr. 1 lit. d BZRG).
Meine frage wäre jetzt ob diese 5 Jahre nach Urteilsverkündung gelten oder nach dem ende der Bewährungszeit?
Die Bewährungszeit ist irrelevant. Die Tilgungsfrist beginnt mit Rechtskraft des Urteils.
LG
![](https://images.gutefrage.net/media/default/user/14_nmmslarge.png?v=1551279448000)
Stimmt Jugendstrafe mit Bewährung.
Vielen dank für die schnelle Antwort