Einstweile Verfügung Haft?

2 Antworten

Die Einstweilige Verfügungist auf Unterlassung gerichtet. Dass das Gericht den Fall nicht so eindeutig sieht, ist bereits an der Verhandlung zu sehen, sonst wäre diese einfach kostenpflichtig erlassen worden.

Haft gibt es für Zivilangelegenheiten nicht.

Das Löschen der Bewertung füht schnell in eine sehr unangenehme Richtung: Die Klagepartei erklärt die Erledigung und der Beklagte wird gestellt, als hätte er den Prozess verloren: es müssen alle Kosten getragen werden.

Es ist hier dringend anzuraten vorher anwaltliche Beraten in Anspruch zu nehmen und zwar einen Spezialisten für Wettbewerbsrecht.

Wenn die Behauptungen belegbar sind (Anzeige, Zeugen) ist ein Unterliegen eher unwahrscheinlich, es kommt aber immer auf die Bewertung im Wörtlichen und auf jedes Detail an.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

Hm - schreib doch mal, was Du genau geschrieben hast. Sicher hängt es auch sehr damit zusammen, wie Du Dich ausgedrückt hast. Also eher objektiv oder schon (teils) beleidigend ...


Cornflake01 
Beitragsersteller
 26.07.2024, 22:47

Beleidigend war darin nichts. Die Gastfamilie also der das Hotel gehört hat , hatte die Zimmer der Gäste durchsucht auch die Putzfrau tat dies und wusste von einem Gast genau was sie im Zimmer hat dies wurde auch uns gegenüber erzählt . Auch bei anderen Gästen gingen sie an Taschen , Papieren , haben Briefe geöffnet eines Dauergastes usw . Und mir wurden 100 Euro entwendet . Dies mit den 100 Euro habe ich zur Anzeige gebracht . Beleidigt habe ich trotz alle dem nicht , nur die Vorfälle geschildert und dass ich eben aufgrund dessen das Hotel nicht empfehlen kann .

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