Einstellungsbestätigung?
Einstellungsbestätigung/Info
Sehr geehrte Damen und Herren,
Meine Freundin hat mich um Rat gebeten. Da sie einen privaten Umzug geplant hatte, möchte sie Ihr Unternehmen kündigen (nach 7 Jahren) Sie hatte bereits ein Probetag und das Einstellungsgespräch im neuen
Unternehmen hinter sich. Dies ist sehr positiv verlaufen. Es wurde Arbeitsbeginn, Gehalt, Berufsbezeichnung, Unbefristung und sogar nach der ein Jahr Einarbeitungszeit eine höhere Tarifsgruppe ihr zugesichert ...allerdings mündlich und per Email (Mit eigenständiger Unterschrift des Personalchefs) festgelegt (es ist leider die Anrede des Nachnamens falsch geschrieben, im Briefkopf aber richtig...ich tippe mal auf Autokorrektur) im Telefonat wurde ihr noch gesagt das sie diese Woche am 13.9 noch kündigen solle um die Einhaltung der Kündigungsfrist einzuhalten dem nach der 16.11 ist Arbeitsbeginn. Da die zuständige Kollegin 2 Wochen im Urlaub ist können sie den Arbeitsvertrag erst in 2 Wochen schicken. Da meine Freundin nochmal nachgehakt hatte da sie den Vertrag normalerweise gleich haben wollte bevor sie kündigt...meinte de Frau am Telefon sie schickt Ihr auf alle Fälle diese Einstellungsbestätgung(wie oben beschrieben) und meinte das dies rechtens wäre und sie gar nicht aus können und sie sich darüber keine Sorgen machen soll. Meine Frage wäre ist dann dies so?
Gruß
2 Antworten
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Weis der Chef davon, das sie sich anderweitig bewirbt?
Dann sollte sie den Chef fragen ob ein Aufhebungsvertrag möglich währ, sobald sie den neuen Vertrag in den Händen hält. Ein Aufhebungsvertrag muss sich an keine Fristen halte und kann notfalls auch am letzten Tag ausgestellt werden.
Der Chef muß allerdings mitspielen.
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Da sie es alles schon sehr kurzfristig ist und sie die Kündigung bereits morgen schon abgibt ...ist ein Aufhebungsvertrag nicht mehr in den Sinn gekommen ...nicht dazu da in der Einstellungszusage bereits Arbwitsbeginn 16.11 drinnen steht.
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Mal ganz ehrlich: eine mündliche Zusage kann man immer noch zurücknehmen.
Nachdem mir das 2x passiert ist, sage ich immer, ab da, wo ich bei Ihnen unterschrieben habe, kann ich bei meiner Firma kündigen.
Ich hatte beide Male "nur" das Pech, dass ich dafür anderen Stellenangeboten abgesagt habe. Ärgerlich genug war es jedes Mal.
Und ob eine Einstellungsberätogung (auch noch mit falschem Namen) ernsthaft rechtlichen bestand hat,w enn es hart auf hart kommt...
Mir hat das Arbeitsamt auch immer gesagt: erst kündigen,wenn anderer Vertrag definitiv abgeschlossen.
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Danke für deine Rückmeldung. Also am Briefkopf ist es richtig geschrieben.(sie meinte das ist Ihr schon öfter passiert) sie hatten zu ihr gesagt, das sie dass immer so handhaben und sie dir erste war (die da etwas rumstockert), und sie aus dieser Einstellungsbestätigung nicht mehr raus können (rechtlichgesehen)
Da man einen Arbeitsvertrag mündlich schließen kann/darf, ist hier ja bereits definitiv ein Arbeitsvertrag zustande gekommen, wenn die Bewerberin aufgrund der E-Mail zusagt (Angebot/Annahme).
Die Schriftform ist nicht vorgeschrieben, sollte man allerdings von wegen der Beweisbarkeit immer fordern, logisch.
AG und AN sind sich, so verstehe ich die Frage, über alle wesentlichen Punkte ja auch bereits einig.
Für mich ist bereits jetzt, ob mit oder ohne Papier, sowas von Latte, ein Arbeitsvertrag zustande gekommen.