Einjährige Berufspraxis bei Weiterbildung?
Hallo,
habe vor kurzem meine 2,5 jährige Ausbildung (verkürzt) zum Bürokaufmann abgeschlossen und möchte mich nun zum Handelsfachwirt weiterbilden. Dies möchte ich aber am besten sofort machen, damit ich in diesem 'Lernfluss' bleibe.
Nun habe ich folgendes gelesen: "Zur Prüfung ist zuzulassen, wer eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung .... und danach eine mindestens einjährige Berfuspraxis nachweist.."
Nun zu meiner Frage: Wenn ich das richtig verstehe, muss ich zum Zeitpunkt der Prüfung mind. ein Jahr Berufspraxis haben. Da die Weiterbildung zum Handelsfachwirt ja eh länger als ein Jahr dauert und ich währenddessen im Betrieb weiterhin arbeite, werde ich ja zur Prüfung ein Jahr Berufspraxis haben und kann somit ohne Pause weiterlernen, oder?
Für eure Antworten danke ich im Vorraus
3 Antworten
Hallo Luubi,
genauso ist es. Es handelt sich um eine Zulassungsvoraussetzung zur Prüfung.
Schicke Deine Anfrage am besten ein mehrere Akademien mit der Bitte um Bestätigung unserer Ansichten und um Angebote für die Weiterbildung zum Handelsfachwirt in Teilzeit / berufsbegleitend.
Hier ein Link in unser Vergleichsportal, mit dem Du kostenlos Deine Anfrage an verschiedene Akademien senden kannst.
https://www.fortbildung24.com/handelsfachwirt-ihk-ausbildung/suchergebnisse.html
Wenn Du die für Dich in Frage kommenden Angebote markierst - rechts oben an jedem Angebot ist ein Stern. Den einfach anklicken und dieser Kurs ist in Deiner Favoritenliste. Aus der Favoritenliste - Bildschirm oben grün markiert - Kannst Du eine Sammelanfrage an alle markierten Anbieter senden.
Viel Erfolg und Gruß
Serviceteam FORTBILDUNG24
Da liegst du vollkommen richtig :-) Wichtig ist, dass du dieses eine Jahr Berufspraxis bis zum Prüfungstermin absolviert hast.
genau so sehe ich das auch aber frage die ihk dann bist ganz sicher?