Eingleisige Strecke: Oberleitung Bahnerden?

5 Antworten

An den Enden der Fahrleitung ist eben doch eine, wenn auch geringe Möglichkeit der Induktion vorhanden.

Die Vorschriften sind ganz klar: Bei jeder Arbeit an einer Oberleitung muss sie geerdet werden.

Es kann dir auch passieren, dass dir irrtümlich ein Zug oder eine Lok in das ausgeschaltete Gleis fährt und mit dem Stromabnehmer die Leitung unter Strom setzt.. Dann hast du ohne Erdung ein ziemliches Problem mit deiner Gesundheit, während du bei einer vorschriftsgemäss geerdeten Fahrleitung völlig unbehelligt bleibst.

Auch kann jemand die Fahrleitung versehentlich einschalten. Das kann durchaus mal geschehen.

Oder mennschliche Irrtümer!

Ich habe viel geerdet in meiner Depotzeit: Auch wenn die ganze Fahrleitung ausgeschaltet war, im Bahnhof, hats im Depot beim Aufhängen der Erdungsstange jeweils gefunkt.

Guggsch mal hier:

https://www.sust.admin.ch/inhalte/BS/2017072501_SB_Visp.pdf

Nach dem abschalten ist Immer noch etwas restspannung vorhanden... Diese muss erst durch eine Erdung abgeleitet werden bevor in oberleitungsnähe gearbeitet werden kann. Ausserdem schützt die Erdung bei versehendlichem wiedereinschalten vor tödlichen stromschlägen.. Gruß cstler ( alt fluffy786)

Geerdet une gleichzeitig auch kurzgeschlossen wird immer!. Ab 1000V Vorschrift, unter 1000V auch, wenn technisch vorgesehen und möglich...

Geerdet wird wegen:

  • Induktionsspannung
  • Überschlag am Streckentrenner/Isolator
  • Überfahrt in abgeschalteten Bereich
  • Wiedereinschaltung wegen Fehlbedienung

Alles mögliche Gefahrenquellen, wo auf einmal Spannung her kommen kann...

Auch dort müssen Sie geerdet werden...


Johanmiller 
Beitragsersteller
 10.02.2020, 00:07

Und woher kommt da die Restspannung?

Geerdet wird immer.