Eine Frage bitte nur an Muslime?

4 Antworten

Na ja, nach gängiger Doktrin steht auf Apostasie die Todesstrafe, demzufolge kannst du ja gar nicht zurück!:

Eine Sonderstellung nimmt die Apostasie im Sinne des Abfalls vom Islam (ridda, irtidad) ein. Im Koran werden der Fluch Gottes und jenseitige Qual als Sanktion genannt. Weitergehend verliert der Apostat (murtadd) nach klassischer Doktrin seine bürgerlichen Rechte und wird mit dem Tode bestraft. Man bezieht sich hierfür zum Teil auf Sure 4,88-89, die nach ihrem Wortlaut allerdings auf die Heuchler unter den Muslimen gemünzt ist, auf Sure 48,16 sowie auf Prophetenüberlieferungen. Viele wollen allerdings tätige Reue als Strafaufhebungsgrund anerkennen und verlangen zum Beispiel die Aufforderung zu solcher Reue bzw. eine Inhaftierung mit Bedenkzeit von drei Tagen.
El Baradie fasst den in den klassischen Quellen formulierten Tatbestand so zusammen, dass Apostasie vorliege, "wenn ein Muslim die dogmatischen Grundsätze des Islam oder die Gültigkeit der absoluten Ge- bzw. Verbotsnormen der <Sari'a> ableugnet und dementsprechend handelt." Der bloße Verstoß gegen entsprechende Normen gilt zwar als Sünde und unterliegt speziell dafür vorgesehenen Strafen, wird jedoch nicht als Apostasie gedeutet. Auch die Ablehnung von oder Zustimmung zu unter den Muslimen Umstrittenem wird nicht als Apostasie eingestuft. Hingegen wird die "Schmähung des Propheten" (sabb al-nabi) verbreitet als Variante der Apostasie gesehen und ebenfalls mit dem Tode bestraft, wobei viele Autoren keine strafbefreiende Reue zulassen wollen. Hier liegt ein Ansatzpunkt für die Verfolgung Andersgläubiger zum Beispiel im heutigen Pakistan bis hin zum Mord an Kritikern oder in den gewalttätigen Protesten gegen die Veröffentlichung von Muhammad-Karikaturen.
Historisch ist die drakonische Strafe für ridda wohl aus dem Krieg auf der arabischen Halbinsel in der Entstehungszeit der islamischen Gemeinde und der verbreiteten Abkehr vom Islam nach dem Tode Muhammads zu erklären (vgl. zu modernen Deutungen unten 2. Teil III.4.b). Reue (tauba) soll strafbefreiend wirken, wobei eine verbreitete Meinung hierfür eine Frist von drei Tagen ansetzt. Das Gefahrenpotential insbesondere bei weiter Tatbestandsauslegung ist erheblich. So qualifiziert zum Beispiel Ibn Rusd denjenigen, der den Wucher (riba; vgl. oben 4.e)aa) für erlaubt erklärt, als Ungläubigen (kafir), dessen Blut freigegeben sei und der getötet werde, wenn er nicht bereue. Im Zusammenhang mit dieser Haltung zur Apostasie ist zum Beispiel die Verfolgung der Baha'is im Iran und in Ägypten, der Ahmadis in Pakistan, Bangladesch und andernorts sowie das Fatwa (Gutachten) Chomeinis gegen Salman Rushdie zu sehen (vgl. noch unten 2. Teil III.4.b).
Auch unterhalb der Schwelle der Apostasie wurden - nicht gleichmäßig zu allen Zeiten und an allen Orten - angebliche religiöse Abweichungen teils mit großer Härte verfolgt. So wird von der Kreuzigung des vormaligen Gerichtszeugen Ibn Hatim al-Tulaituli in Cordoba im Jahre 464/1072 wegen angeblicher "Ketzerei" (zandaqa) berichtet. Man hatte ihn blasphemischer Äußerungen bezichtigt, unter anderem der Leugnung der göttlichen Attribute, der Geringschätzung Muhammads, A'isas, 'Umars und 'Alis sowie der Verneinung der Schicksalsbestimmtheit (qadar) und der Notwendigkeit, sich im Zustand der großen rituellen Unreinheit (ganaba) der rituellen Waschung unterziehen zu müssen. Gestritten wurde nebenbei auch über die Rechtsfrage, ob sein Vermögen seinen gesetzlichen Erben oder aber dem Gemeinwesen zufallen sollte.

Quelle: Das islamische Recht von Prof. Dr. Mathias Rohe, 3., aktualisierte und erweiterte Auflage 2011, Seite 134-135.

Die Tür zur Reuhe steht jedem Menschen bis zu seinem Tod offen. Allah ist der Allvergebende, wenn man ihn aufrichtig darum bittet vergibt er alle Sünden, und somit auch die Sünde die du genannt hast.

As-salamu alaykum, lies das:

Der Lobpreis ist Allâhs! Möge Allâh Seinen Gesandten in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken!

 

Der Qurân und die Sunna belegen eindeutig, dass Allâh dem Menschen all seine Sünden ausnahmslos verzeiht, wenn er bereut und mit diesen Fehlern aufhört. Im Qurân heißt es: „Sprich: O Meine Mich anbetend Dienenden, die ihr gegen euch selbst maßlos gewesen seid! Verliert nicht die Hoffnung auf Allâhs Barmherzigkeit! Gewiss! Allâh vergibt die Sünden alle. Er ist ja der Allvergebende, der Gnädige.“

 

Dieser Qurân-Vers ist ein deutlicher Beweis dafür, dass Allâh alle Sünden vergibt. Der Gelehrte Ibn Kathîr sagt in diesem Zusammenhang: „Dieser Qurân-Vers ist ein Aufruf und eine Einladung an alle (muslimischen und nichtmuslimischen) Sünder, aufrichtig zu Allâh zurückzukehren zu bereuen.

 

Es ist eine Mitteilung Allâhs, dass Er alle Sünden vergibt, ohne Ausnahmen, sogar wenn diese Sünden so viel wären wie der Meeresschaum. Dies allerdings unter der Voraussetzung, dass der Mensch bereut und mit diesen Taten aufhört.“ (Zitatende). Wenn man aber stirbt, ohne zu bereuen, kann Allâh einem die Sünden vergeben oder auch nicht. Ausgeschlossen davon ist allerdings derjenige, der Allâh etwas beigesellt hat.

 

In Qurân heißt es: „Allâh vergibt gewiss nicht, dass man Ihm etwas beigesellt. Doch was außer diesem ist, vergibt Er, wem Er will ...“ ( Sûre 4:48)

 

Der Gelehrte Ibn Dscharîr legt diesen Vers so aus, dass jeder, der große Sünden begeht, dem Willen Allâhs unterliegt, ihm zu vergeben oder nicht, ausgenommen, dass man Ihm etwas beigesellt. Tut man das, dann wird einem das nicht vergeben. Es bleiben auch noch die Sünden, die die Rechte anderer Menschen betreffen. Diese vergibt Er dem Menschen nicht, bis der Mensch seinem Mitmenschen seine Rechte wiedergegeben hat.

 

In einem von Al-Bazzâr und At-Tayâlisî überlieferten Hadîth sagte der Prophet : „Die Sünden sind dreierlei: Sünden, die nie (nach dem Tode) vergeben werden, und zwar, wenn man Allâh etwas beigesellt; Sünden, die Allâh jedem Menschen vergeben kann, und zwar das Unrecht der Menschen gegenüber ihren Herrn; und Sünden, die die Rechte eines Mitmenschen betreffen, die Allâh erst vergibt, wenn man seinem Mitmenschen dessen Recht zurückgibt.“

 

In einem anderen Hadîth sagte der Prophet: „Alle Sünden werden dem Menschen vergeben, außer wenn man Allâh etwas beigesellt oder einen anderen gläubigen Mitmenschen absichtlich tötet.“

 

Und vielleicht wird Allâh demjenigen, dem Unrecht getan wurde, etwas Besseres geben, und demjenigen, der Unrecht tat, vergeben.

Allâh weiß es am besten!

https://www.islamweb.net/de/fatwa/134443/Gibt-es-S%C3%BCnden-die-nicht-verziehen-werden

Woher ich das weiß:Recherche

Termobar  16.08.2021, 07:43

Der Qurân und die Sunna belegen eindeutig, dass Allâh dem Menschen all seine Sünden ausnahmslos verzeiht, wenn er bereut und mit diesen Fehlern aufhört.

Ausser denen nach Sure 7:179.

Dieser Qurân-Vers ist ein deutlicher Beweis dafür, dass Allâh alle Sünden vergibt.

Nun, nach Sure 4:137 vergibt er nicht alles. Eine andere Ausnahme lieferst du selber später.

Allâh weiß es am besten!

Nachweislich nicht. Manche von "Allahs Regeln" sind so mies, dass Menschen sie korrigieren mussten.

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Ja, das kann verziehen werden.

"Sprich zu denen, die ungläubig sind, dass ihnen das Vergangene verziehen wird, wenn sie von ihrem Unglauben absehen…" (Koran 8:38)
Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Autodidakt Islam seit 2010 und Online-Studiengang Tauhid