Ein bisschen Geld verdienen (14)?

3 Antworten

Das Jugendarbeitsschutzgesetz sieht enge Grenzen vor. Grundsätzlich soll man erst ab 15 Jahren arbeiten können. Davor sind nur leichte Tätigkeiten gegen Entgelt möglich.

In Paragraph 2 Abs. 1 Kinderschutzverordnung heißt es: Kinder über 13 Jahre und vollzeitschulpflichtige Jugendliche dürfen nur beschäftigt werden

1.mit dem Austragen von Zeitungen, Zeitschriften, Anzeigenblättern und Werbeprospekten,

2.in privaten und landwirtschaftlichen Haushalten mit

a)Tätigkeiten in Haushalt und Garten,

b)Botengängen,

c)der Betreuung von Kindern und anderen zum Haushalt gehörenden Personen,

d)Nachhilfeunterricht,

e)der Betreuung von Haustieren,

f)Einkaufstätigkeiten mit Ausnahme des Einkaufs von alkoholischen Getränken und Tabakwaren,

3.in landwirtschaftlichen Betrieben mit Tätigkeiten bei

a)der Ernte und der Feldbestellung,

b)der Selbstvermarktung landwirtschaftlicher Erzeugnisse,

c)der Versorgung von Tieren,

4.mit Handreichungen beim Sport,

5.mit Tätigkeiten bei nichtgewerblichen Aktionen und Veranstaltungen der Kirchen, Religionsgemeinschaften, Verbände, Vereine und Parteien, wenn die Beschäftigung nach § 5 Abs. 3 des Jugendarbeitsschutzgesetzes leicht und für sie geeignet ist.

ich hatte auch vor mit reselling zu starten jedoch ist mir das Risiko etwas zu hoch

Das ist nicht nur ein Thema vom Risiko, sondern auch davon dass du das in dem Alter überhaupt nicht ohne Gewerbeschein machen darfst und für sowas auch keinen Gewerbeschein bekommst.

Mit 14 Jahren sind die Möglichkeiten beschränkt

  • Zeitungen austragen
  • Nachbarschaftshilfen wie Rasen mähen, Babysitten, Nachhilfe

Das wars

Regale einräumen, im Schwimmbad aushelfen, Zeitung austragen


Isuzu189  01.09.2024, 14:12

Die ersten zwei Sachen sind erst ab 15

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