Eilantrag zurückgezogen, wird Gegner informiert?
Ich habe einen Eilantrag gegen das Jobcenter beim Sozialgericht eingereicht, einen Tag später hat man dann doch zu meinen Gunsten entschieden und ich habe den Eilantrag vor Ort beim Gericht zurückgezogen und das auch unterschrieben.
Jetzt bekomme ich einen Brief vom Gericht, dass man das Jobcenter zur Abgabe einer Stellungnahme und Vorlage der Akten aufgefordert hat.
Offensichtlich hat sich das mit meinem zurückziehen überschnitten.
Teilt das Gericht dem Jobcenter mit, dass ich den Eilantrag zurückgezogen habe oder soll ich das dort mitteilen?
1 Antwort
Wenn der Eilantrag beim Gericht rechtswirksam zurückgezogen wurde und dies schriftlich bestätigt ist, sollte das Gericht den Beteiligten, in diesem Fall das Jobcenter, von diesem Rückzug in Kenntnis setzen. Normalerweise informiert das Gericht alle Verfahrensbeteiligten über solche Verfahrensänderungen, einschließlich des Rückzugs eines Antrags.
Da jedoch scheinbar eine zeitliche Überschneidung stattgefunden hat und das Gericht das Jobcenter zur Stellungnahme aufgefordert hat, kann es sinnvoll sein, selbst zusätzlich das Jobcenter zu informieren, um Missverständnisse oder unnötige Bearbeitungsschritte zu vermeiden.
Zusammengefasst: Das Gericht sollte das Jobcenter informieren, aber eine zusätzliche Mitteilung von deiner Seite kann dabei helfen, den Vorgang zu beschleunigen.