Eigentum aus Wohnung holen nach hausverbot?
Es ist so ,
die neue Freundin meines Vaters ( die beiden sind seit etwa 4 Jahren jetzt ein paar ) hat absolut einen an der klatsche. Seit etwa einem Jahr wohnen wir mit ihr zusammen. Seit dem ist sie total anders. Sie hasst mich . Immer wirft sie mir die komischsten Dinge vor. Ist irgendwas im Haus kaputt, war ich es natürlich direkt sie denkt ich will sie mit meinem Vater auseinander bringen.
Es hat sich alles die letzen Monate so sehr hochgeschaukelt dass es nun vor ein paar Wochen dazu gekommen ist dass sie mich rausgeworfen hat .
Nun wohne ich bei meiner mutter etwa 30 km weiter entfernt . Fange nun auch hier meine Ausbildung an und könnte Gott sei dank eine Wohnung finden für mich . In diese ziehe ich diese Woche ein.
Nun stellt sich die Freundin meines Vaters an wie ein Baby und meint ich darf meine Sachen nicht holen wenn sie nicht dabei ist . Und dass sie auch nur samstags könnte dabei kann ich mir gut vorstellen dass sie jetzt wochenlang keinen passenden Termin finden wird um mir die Möglichkeit zu geben meine Sachen zu holen aus meinem Zimmer. Sie droht mir immer mit Hausverbot und meint sie hätte es mir erteilt. Schriftlich habe ich nichts bekommen und von der Polizei habe ich auch noch nichts gehört. Darf sie die Sachen so lange einbehalten und ziehe ich den kürzeren? Oder gibt es eine Zeitbegrenzung oder ein Gesetz das besagt wann sie mir spätestens die Sachen herausgeben muss. Denn ich brauche die Sachen dringend es handelt sich um mein Bett meine Kleidung einfach alles.
Hilfe 🤕🤕
2 Antworten
Das Hausverbot kann mündlich erteilt werden, ob Sie dazu berechtigt ist, ist eine andere Frage, du solltest es aber lieber akzeptieren um unnötigen Stress zu vermeiden.
Rede mit deinem Vater , der soll dafür sorgen, dass du deine Sachen schnellstens bekommst.
Oh aber vielen Dank schonmal für Ihre Antwort.. !
Ja wenn Sie EIgentümerin des Hauses ist, dann ist SIe auf jeden Fall berechtigt dir Hausverbot zu geben. Sie muss dich selber nicht aufs Grundstück lassen um deine Sachen abzuhohlen , aber rausgeben muss Sie diese auf jeden Fall . Lass dich auf Ihren Termin zum Abhohlen erstmal ein. Wenn Sie dann wirklich diesen Termin unbegründet absagt, setzt Ihr eine letzte Frist von 14 Tagen und droh Ihr mit einem Anwalt.
Ohne die Details zu kennen über die Wohnumstände, z.B. ist sie Miteigentümerin des Wohnungs, würde ich schreiben : Nein. Sie darf Dich nicht rausschmeissen, und auch nicht Zugang und Mitnahme deine persönliche Sachen, wobei dein Bett und sonstige Einrichtungen vielleicht rechtlich nicht dein Eigentum sind, -noch ein Detail dass ich nicht kenne-, verweigern.
Also eigentlich hat sie Dich Nichts zu sagen oder verbieten.
Was sagt deinen Vater dazu?
Ok nicht gesehen.
**Ich bin 18 also denke sie ist dazu berechtigt. Das Haus ist auch auf sie geschrieben also sie ist die Eigentümerin also denke ich schon dass sie es mir erteilen darf. Aber ich meine mal gehört zu haben dass man der Person der man das Hausverbot erteilt trotzdem die Möglichkeit geben muss die persönlichen Gegenstände aus dem Haus/der Wohnung zu holen :/**
Ich bin 18 also denke sie ist dazu berechtigt. Das Haus ist auch auf sie geschrieben also sie ist die Eigentümerin also denke ich schon dass sie es mir erteilen darf. Aber ich meine mal gehört zu haben dass man der Person der man das Hausverbot erteilt trotzdem die Möglichkeit geben muss die persönlichen Gegenstände aus dem Haus/der Wohnung zu holen :/