Eigenständigkeitserklärung

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Das hängt eigentlich von den Richtlinien zur Erstellung wissenschaftlicher Arbeiten des entsprechenden Lehrstuhls ab. Daher solltest du dich besser dort erkundigen.

In der Regel ist es jedoch so, dass die Eigenständigkeitserklärung vor dem Inhaltsverzeichnis in der Arbeit auftaucht und daher auch nicht in diesem aufgeführt wird. Von der Nummerierung kenne ich das bisher so, dass Seiten, die vor dem Inhaltsverzeichnis auftauchen entweder mit römischen Ziffern oder gar nicht nummeriert werden.

Aber wie gesagt, das hängt immer von den Lehrstühlen ab, daher solltest du dich an dem Lehrstuhl informieren bei dem du die Hausarbeit schreibst.

Ja, sie kommt ins Inhaltsverzeichnis mit Seitenzahl.