Eigene Wohnung mit 16? Jugendamt und Eltern?

7 Antworten

Eine Kostenübernahme durch das Jugendamt gibt es nur, wenn der Jugendliche sich in einer Jugendhilfemaßnahme befindet. Eine solche kommt immer dann zum Tragen, wenn das Wohl des Jugendlichen gefährdet ist, wenn er als Mutter/Vater allein für ein Kind unter 6 Jahren zu sorgen hat oder wegen einer schulischen oder beruflichen Bildungsmaßnahme in einer geeigneten Wohnform untergebracht werden muss.

Bei den Hilfen zur Erziehung wählt man in aller Regel zunächst aber solche, die nicht auf eine auswärtige Unterbringung ausgerichtet sind, wie z.B. eine Erziehungsberatung.

Erst wenn diese Maßnahmen erfolglos bleiben, kommt auch ein Auszug in Frage. Eine eigene Wohnung wird das aber nur in seltenen Fällen werden. In aller Regel kommt eine betreute Wohngemeinschaft oder eine Heimunterbringung in Frage.

Der Jugendliche steht dabei unter der Aufsicht des Jugendamtes und muss sich entsprechenden Vorschriften und Regeln unterwerfen. Die große Freiheit wird also in keinem Fall die Folge sein.

ich hab keine ahnung, aber sonst zieh doch erstmal zu deiner bff bzw deinem bff, das hat eine freundin von mir auch gemacht


Nayrux3  26.02.2013, 17:25

Dafür ist aber die Erlaubnis der Eltern notwendig, denn sie haben das Aufenthaltsbestimmungsrecht.

0

Jap, die Möglichkeit gibt es. In Härtefällen erlaubt das Jugendamt dir, auszuziehen und bezalt dir eine kleine Wohnung oder einen Platz im betreuten Wohnen.

Ja das geht musste aber noch Jugendamt überzeugen

Das Jugendamt muss überzeugt werden... Wenn das nicht klappt würde dir das Jugendamt eine wg oder betreutes wohnen empfehlen. (spreche aus Erfahrung) :)