Eheregistriernug eintragen?

1 Antwort

Eintragung einer Eheschließung einer Person mit deutscher Staatsangehörigkeit im Ausland auf Antrag im deutschen Eheregister (Nachbeurkundung) - sofern ein Inlandswohnsitz vorhanden ist oder war.

Sie haben im Ausland geheiratet oder haben vor einer ermächtigten Person in Deutschland (zum Beispiel im Konsulat) die Ehe geschlossen? In diesem Fall können Sie die Eheschließung nachträglich in ein deutsches Eheregister eintragen lassen.
Eine Pflicht zur Nachbeurkundung besteht nicht – ordnungsgemäß ausgestellte Urkunden aus dem Ausland werden in Deutschland grundsätzlich anerkannt. Der nachträgliche Eintrag in das Eheregister kann jedoch von Vorteil sein, weil Ihnen das deutsche Standesamt dann eine deutsche Eheurkunde ausstellen kann. Etwaige Übersetzungen und Beglaubigungen der ausländischen Urkunde entfallen somit künftig.

https://service.berlin.de/dienstleistung/318966


deutsch4 
Beitragsersteller
 25.08.2023, 22:08

D.h. mit Heiratsurkunde ( aus ursprünglichem Land) kann sie einfach ohne meine Erlaubnis die Ehe in Deutschland eintragen lassen.

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deutsch4 
Beitragsersteller
 21.08.2023, 23:33

Sorry aber die Frage wurde nicht beantwortet.

Wir haben keinen Deutschen Pass.

Kann sie ohne mich das eintragen?

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Kessie1  21.08.2023, 23:40
@deutsch4

OK, also Niemand ist von euch deutscher Abstammung. Ging aus deiner Frage nicht hervor.

Dann:

Für die Anerkennung einer im Ausland geschlossenen Ehe in Deutschland gibt es kein bestimmtes Verfahren sowie dafür allein zuständige Behörden. Die Frage der Wirksamkeit der im Ausland erfolgten Eheschließung für den deutschen Rechtsbereich ist stets nur eine Vorfrage im Zusammenhang mit der Entscheidung über eine andere Amtshandlung (z.B. Namenserklärung, Eintragung in der Steuerkarte u. ä.). Diese Vorfrage muss von der jeweils für eine vorzunehmende Amtshandlung zuständigen Behörde in eigener Verantwortung entschieden werden.

https://www.auswaertiges-amt.de/de/service/fragenkatalog-node/04-heirat-ausl---gueltigkeit-in-d/606266

Sie muss dich doch auch für nichts "eintragen" lassen.

Wenn es hier um Unterhaltsansprüche gegen dich geht, dann geht sie zu einem Anwalt für Familienrecht mit Schwerpunkt Internationalem Familienrecht und legt die Heiratsurkunde vor.

Oder um was geht es hier?

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