Ehefähigkeitszeugnis, was ist damit gemeint?
Hallo ihr lieben,
bitte keine dummen Anmerkungen.
ich bin gerade dabei mir mein Ehefähigkeitszeugnis erstellen zu lassen. Das Problem macht das Standesamt um meinen Verlobten der Marokkaner ist aber in der Türkei lebt. (Wir werden in der Türkei heiraten).
im Anhang seht ihr zwei Fotos was die genau seinerseits verlangen. Ich verstehe die zwei Anforderungen nicht so ganz.
Wegen der Legalisation/ Apostille vor allem. Ich habe bereits alle seine Papiere/ Urkunden/ Apostillen bei mir Daheim, da ich sie mit einreichen muss für das Ehefähigkeitszeugnis.
Eben mal nach Marokko fliegen kann er nicht um die Legalisation der deutschen Auslandvetretung zu holen.
Könnt ihr mir eventuell helfen, was bei beiden Sachen gemeint ist? Uns rennt nämlich langsam die Zeit davon.
3 Antworten
Mit einem Ehefähigkeitszeugnis muss der Heimatstaat des Verlobten bescheinigen, dass nach dem dort geltenden Recht nichts entgegensteht, eine ganz bestimmte Person im Ausland zu heiraten. Bei dir ist das Problem, dass Standesämter in Marokko, die dafür zuständig wären, überhaupt keine Ehefähigkeitszeugnisse ausstellen! In Deutschland müssten Oberlandesgerichte davon befreien. Ob es für derartige Fälle in der Türkei ein ähnliches Verfahren gibt, entzieht sich meiner Kenntnis. Auf alle Fälle müsste dein Verlobter neben seiner Geburtsurkunde auch ein marokkanisches Dokument vorlegen, wonach er aufgrund ihrer Ermittlungen oder Aufzeichnungen noch nie verheiratet gewesen ist. Ich vermute weiter, dass die türkischen Behörden eine Legalisation dieser beiden Dokumente fordern. Das muss dann von den türkischen Auslandsvertretungen in Marokko vorgenommen werden. Deutsche Behörden haben damit nichts zu tun.
Wenn du deutsch bist, verlangt der türkische Standesbeamte auch von dir ein Ehefähigkeitszeugnis des deutschen Standesamts. Dazu werden von deinem Verlobten ebenfalls die beiden Dokumente (Geburtsurkunde und Ledigkeitszeugnis) benötigt, allerdings legalisiert von der deutschen Auslandsvertretung in Marokko.
Es muss also zunächst das deutsche Ehefähigkeitszeugnis ausgestellt werden, dann geht das Prozedere in der Türkei wie oben beschrieben weiter.
große schwarze Kästchen mit kleiner Schrift darunter, die man nicht vergrößern kann - ich kann nichts entziffern.
Ein Ehefähigkeitszeugnis kennt nur Deutschland. Es muss zweifelsfrei nachgewiesen werden, dass der künftige Partner nicht verheiratet ist - auch nicht religiös. Was die da genau haben wollen kann ich wie gesagt nicht lesen.
Eine Apostille ist eine offizielle Bestätigung der Echtheit einer Urkunde oder Bescheinigung. Wie fas in Marokko aussieht?
Die deutsche Botschaft bescheinigt keine ausländischen Urkunden.
Ich kann das nicht lesen, zu klein.
Frag einfach beim zuständigen Amt nach, dass sie dir das erklären sollen.
Wieso rennt euch die Zeit davon? Droht er damit, dich zu verlassen wenn ihr nicht bald heiratet?