EBay muss ich den Kauf abbrechen oder es ignorieren?

2 Antworten

Auf eBay kommen rechtsverbindliche Kaufverträge gem. § 433 BGB zustande!

Hallo Bianca,

wurde der Preisvorschlag des Käufers durch den Verkäufer bestätigt, wurde ein Kaufvertrag geschlossen. Der Käufer ist verpflichtet die Kaufsache zu bezahlen und abzunehmen.

Gut zu wissen: eBay ist nicht Vertragspartner. Es gelten die gesetzlichen Bestimmungen beim Kaufvertrag des BGB (Bürgerliches Gesetzbuch).

Fazit: Es liegt nun an dir, ob du auf den Kauf bestehen möchtest oder nicht.

Gut zu wissen: Natürlich können Verträge nicht einseitig abgebrochen oder storniert werden. Welchen Sinn würden anderenfalls Verträge überhaupt machen?

Bei der eBay-Option: "Kauf abbrechen" handelt es sich um eine eine technische Möglichkeit festzustellen, dass der Verkauf nicht zustande gekommen ist. Die durch eBay in Rechnung gestellten Verkaufsgebühren werden dem Verkäufer beim "Kaufabbruch" erstattet.

Option: Auf den Kauf bestehen: In diesem Fall wird der Käufer durch eBay darüber informiert, dass der Verkäufer den Antrag auf Kaufabbruch ablehnt und der Käufer gesetzlich zur Bezahlung der Kaufsache verpflichtet ist.

Ausführliche Informationen zum Angebotsformat "Preisvorschlag senden" findest du hier:

https://pages.ebay.de/help/buy/best-offer.html

Fazit: Zwischen dir und dem Käufer ist ein rechtsverbindlicher Kaufvertrag geschlossen worden, den der Käufer erfüllen muss.

Bei der Frage ob du auf Vertragserfüllung bestehen sollst oder nicht, solltest du von folgenden Fakten ausgehen:

Der Käufer hat deinen ursprüngichen Prweis nicht akzeptiert und dir einen anderen Preis vorgeschlagen.

Du hast den niedrigeren Preis angenommen und bist dem Käufer somit bereits entgegen gekommen.

Wenn der Käufer sich seine Entscheidung inzwischen anders überlegt hat und den Artikel nicht mehr haben will, hat er schließlich auch die Möglichkeit den Artikel über eBay oder anderswo selbst zu verkaufen.

Letztendlich musst du nämlich das Gleiche machen. Nur mit dem Unterschied, dass der Aufwand und das Verkaufsrisiko im Falle eines Kaufabbruchs allein bei dir liegen.

Die Vorteile einer Vertragsaufhebung liegen also alleine auf der Käuferseite.

Mein Tipp: Leider sind sog. Spaßgebote keine Seltenheit auf eBay. Für viele Bieter dienen sie ausschließlich zur Unterhaltung und um zu testen, wie weit sie den Preis "drücken" können.

Käufer bezahlen und behalten die Ware!

Käufern, die einen Kauf mit Preisvorschlag abbrechen möchten, mache ich seit einiger Zeit das unverbindliche Angebot den Artikel zurück zu kaufen. Und zwar zu gleichen Bedingungen wie beim Verkauf.

Beispiel: Ich bot einen Artikel für 10,- EUR "Sofort Kaufen-Preis" an. Der Käufer machte einen Preisvorschlag von 8,- EUR, den ich akzeptierte.

In diesem Fall beträgt der Preisnachlass 20 %.

Vom Verkaufspreis von 8,- EUR ziehe ich ebenfalls 20 % ab.

8,- EUR - 20 % = 6,40 EUR.

Stellt der Verkäufer den nicht mehr gewollten Artikel selbst ein und bieten die Option "Preisvorschlag senden" an, mache ich einen Preisvorschlag von 6,40 EUR.

Fazit: Bisher hat noch kein Käufer (Verkäufer) dieses Angebot angenommen.

Dabei hätte der Verlust für den Verkäufer gerade mal 1,60 EUR betragen. (Mein Verlust beim 1. Verkauf betrug bereits 2,- EUR).

Wahrscheinlich ist den meisten Käufern aber schon das Einstellen des Artikels zu aufwendig, sodass sie die Ware einfach behalten.

Auch die eBay-Verkaufsgebühren (10 %) sind bei 8,- EUR höher als bei 6,40 EUR.

Käufer erwarten einwandfreie Ware & schnelle Lieferung zum günstigen Preis.

Ich meine: Warum sollen Verkäufer nicht erwarten können, dass der Käufer sich nicht an die Bezahlung des Preises hält, den er selbst gemacht hat?

Ich würde den Kaufvertrag abbrechen lassen. Mit solchen Kunden gibt es meist nur Ärger, auch hinterher noch. Setze ich auf Deine Blockierliste, damit er bei Dir nicht mehr bieten kann: http://offer.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?BidderBlockLogin

Wenn Du den Handel abschließen willst, brauchst Du nichts weiter machen. Der Kaufabbruch verschwindet dann nach 10 Tagen von alleine.