Ebay?
Hallo,
mich habe auf eBay eine Kamera verkauft. Gebrauchsspuren waren in der Beschreibung beschrieben. Verkäufer hat mir das Geld auch überwiesen und die Ware erhalten. Hat sich dann jedoch beschwert die Kamera wäre nicht wie abgebildet. Er wolle den Kaufpreis jetzt wiederhaben. Ich meinte dann das es sich um privatverkauf handelt daher von Umtausch ausgeschlossen sei. Jetzt will er Anzeige erstatten. Funktioniert dies denn überhaupt. Und wenn ja mit welcher Begründung ?
5 Antworten
Der Käufer hat seit Einführung der neuen eBay-Zahlungsabwicklung im Sommer 2021 immer 30 Tage Käuferschutz, egal wie er bezahlt hat und egal, was der Verkäufer schreibt, bei PayPal-Zahlung sind es sogar 180 Tage.
Und wenn er in dieser Zeit einen nicht der Beschreibung entsprechenden oder defekten Artikel meldet und deswegen eine Rückgabe öffnet, dann hat der Verkäufer so gut wie keine Chance, den Artikel nicht zurückzunehmen.
Er bezahlt sogar noch für den Rückversand. Reagiert er nicht, dann wird eBay erstatten, er ist Geld und Ware los und er bekommt einen Mangeleintrag in seinen Account.
Und wenn das Geld schon an ihn ausgezahlt wurde, dann darf eBay sich das wieder von dem mit seinem Account verknüpften Girokonto zurückholen.
Diesem Verfahren hat jeder Verkäufer übrigens mit der Akzeptanz der neuen eBay-Zahlungsabwicklung ausdrücklich zugestimmt.
soll er Anzeige erstatten, du hast nichts Falsch gemacht wenn der Artikel wie beschrieben war.
Kannst du also getrost ignorieren und vor allem nicht mehr auf anfragen von ihm reagieren.
Die Begründung hast du selbst genannt: Artikel nicht wie abgebildet.
Ob das den Tatsachen entspricht, weiß ich natürlich nicht.
Und jetzt soll man bei deiner Beschreibung raten ob die Kamera jetzt so ist wie sie bei Ebay angeboten wurde oder nicht.
Als erstes schreibst du "mich" anstatt "ich". Dann hat der Verkäufer dir Geld geschickt obwohl du Käufer meinst. Wenn deine Beschreibung des Artikels genauso schlecht war, dann hast du sicher ein Problem.
Am Ende musst du aber wissen, ob du alles richtig gemacht hast oder nicht. Hier kann man nur raten. Im Notfall nimmst du dir einen Anwalt. :)
Wenn der Artikel nicht so ist wie auf deinem Bild, dann hat der Käufer natürlich das Recht das zu beanstanden.
wenn du tatsächlich alles richtig und korrekt gemacht hast bist du auf der sicheren Seite - der versuchts halt - ignorieren
es handelt sich um eine sofortbildkamera die schon über 6 Jahre alt ist und ein Unikat das sie Gebrauchsspuren hat ist daher vollkommen normal auf Bildern schlecht zusehen daher in der Beschreibung beschrieben. Er will jetzt jedoch online Anzeige gegen mich erstatten