E scooter wheelie und driften?

2 Antworten

"Wheelie – stellt keinen gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr (§ 315 b StGB) dar."

Quelle: Motorrad online

Wenns schief geht, oder die Geschwindigkeit überschritten wird, dann wird die Polizei trotzdem tätig.

Driften ist eher ein Problem, weil es als Kontrollverlust ausgelegt werden kann. Aber da weiß ich nicht, was es kostet.

Auf Privatgrund ja.

Auf öffentlicher Straße müssen beide Reifen Bodenkontakt haben


Pistaza 
Beitragsersteller
 02.07.2024, 13:50

Okay Danke, dann lasse ichs lieber sein solange ich nicht auf nem Parkplatz oder so fahre 😅

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RandomName01  02.07.2024, 13:57
@Pistaza

Kannst ja z.B die Supermarktleitung um Erlaubnis fragen ob du am Parkplatz am Sonntag üben darfst wenn dort keiner ist. Das wäre Privatgrund :)

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