DVD beim Marktkauf nach über 14 Tagen umtauschen - geht das?

2 Antworten

Du hast auf das gekaufte Produkt 2 Jahre lang Gewährleistung. Kommt es während dieser zwei Jahre zu einem Sachmangel, so kannst du ihn beim Händler anzeigen.

Innerhalb der ersten 6 Monate geht der Gesetzgeber davon aus, dass der Sachmangel bereits vor dem Kauf bestand. Hier muss dann der Händler nachweisen, dass der Sachmangel vom Käufer schuldhaft verursacht wurde.

Da auch das Fehlen von den DVDs ein Sachmangel ist kannst du ganz normal diesen Mangel beim Händler anzeigen. Und in der Regel gibt es auch bei sowas keine Probleme, da der Händler dann beim Hersteller einen Rückgriff macht und selber gar nichts bezahlen muss.

In deinem Fall würde ich aber erst mal versuchen, die DVDs umgedreht in den DVD-Player zu legen. Bei solchen Bundles sind die DVDs oft beidseitig abspielbar.


KittyHeart 
Beitragsersteller
 16.06.2014, 15:14

Danke für deine Antwort. Das hilft mir wirklich weiter :)

Allerdings steht auf der Hülle eindeutig, dass vier DVD's enthalten sind und in der Box sind auch vier DVD-Haltemechanismen.

Dennoch danke. Ich werde einfach mal versuchen die DVD's umzutauschen.

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AnneSommer  16.06.2014, 20:34
@KittyHeart

Ich werde einfach mal versuchen die DVD's umzutauschen.

Du wirds die DVDS reklamieren. Den die DVD Box ist mit eine Sachmangel behaftet (nur 2 von 4 DVDS).

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Naja, normalerweise kannst du nur unsbeschädigte Ware innerhalb von 14 Tagen reklamieren.

In deinem Fall würde ich auf die Kulanz des Mitarbeiters hoffen und ihm erklären, warum du erst so spät kommst.

Habe ich das richtig verstanden, die Hüllen waren da, aber CD nicht??


qugart  16.06.2014, 15:05

Sorry, aber das ist so weit an der Wahrheit vorbei.

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KittyHeart 
Beitragsersteller
 16.06.2014, 15:07

Danke schon mal für deine Antwort. :)

Na ja, in der Box sollten vier Filme und somit auch vier DVD's enthalten sein. Allerdings waren in meiner Box nur zwei DVD's und somit auch nur zwei Filme enthalten.

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AnneSommer  16.06.2014, 23:50

tut mir leid Falscher geht es schon (fast) nicht mehr.

DIe 14 Tage, ob per Kulanz im stationären Handel oder "gesetzlich" bei Fernabsatzgeschäften, beziehen sich auf den Umtausch einwandfreier Ware.

Im Fall des Frage stellers geht es aber um eine Reklamation aufgrund eines Sachmangels. . Da gilt anderes

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