Duscharmatur zu gross?
Wie man auf dem Bild erkennen kann passt die Armatur nicht. Was können wir da tun? Unsere Vermieterin will uns verrecken keinen Klempner rufen und hat jetzt selbst solange dran rumgefuchtelt das das Gewinde an dem dackelfuss der alten Armatur total hin ist. Anderes Problem ist das wir den dackelfuss nicht aus der Wand bekommen. Liegt wohl daran dass die das Ding als die Dusche neu gemacht wurde stumpf mit Fliesenkleber festgeballert haben ... Hoffe auf ne schnelle Hilfe
3 Antworten
Distanz abmessen und im Baumarkt schauen, ob Ihr eine Armatur mit passendem Abstand der Anschlüsse findet. Wenn Ihr Glück habt, wird die nicht passende Armatur vom Händler zurück genommen. Jede andere Lösung würde wohl zu lange dauern.
Mietminderung ankündigen und dann auch umsetzen, wenn die Vermieterin den Mangel immer noch nicht beheben will.
Mietminderung ankündigen
Wenn ein Mangel besteht und der Vermieter in Kenntnis gesetzt wurde, kann die Miete angemessen gemindert werden ab dem Tag der Kenntnissetzung.
Ankündigen oder drohen bewirken ein müdes Lächeln bei den meisten Vermietern.
Absolut korrekt, trotzdem muss eine Minderung vorher angekündigt werden.
Das wird dir der Mieterverein ebenfalls bestätigen.
Meist wird das schon beim Melden des Mangels mit vorgenommen, vor allem wenn der Vermieter als "träge handelnd" bekannt ist.
Das verschafft mir jetzt ja keinen Klempner. Und befestigt das Ding nicht. Die mietminderung muss man schriftlich ankündigen soweit ich weiß.
Ruf deine Vermieterin an und kündige die Mietminderung schon mal an.
Ferner drohst du, das du selbst den Klempner rufst, sie aber die Rechnung bekommen wird.
Sie hat das ja laut deinem Beitrag selbst verpfuscht und ihr habt ein Recht auf Duschen.
Druck machen und dann konsequent handeln.
Mangel ist hoffentlich schriftlich gemeldet und unter genauer Fristsetzung aufgefordert diesen Mangel zu beheben.
Das macht man per Einwurfeinschreiben.
Gabt Ihr das gemacht würde ich folgendermaßen vorgehen:
Jetzt würde ich per Einwurfeinschreiben eine Frist von z.B. 4 Werktagen ansetzen und dem Vermieter mitteilen, das bei fruchtlosem Ablauf der Frist, eine Ersatzvornahme gemacht wird und diese dann mit der übernächsten Miete verrechnet wird. ( diese Frist ist Pflicht).
Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
§ 556b Fälligkeit der Miete, Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrecht
LG
johnnymcmuff
Im Baumarkt haben alle denselben abstand wie unsere wir haben uns da fast ne std alle abgeschaut und gemessen.