Durften DDR Bürger nach Niedersachsen und Schleswig Holstein reisen?
War die Grenze zum Westen für DDR Bürger immer dicht und sie konnten nur im eigenen Land und im osteuropäischen Ausland reisen und Urlaub machen oder konnten sie auch mal zb an die Nordsee, nach Hamburg oder Hannover fahren mit dem Trabi mit einer Erlaubnis um das mal zu sehen und gab es auch Kontrollen bei reisen im eigenen Land zb an die Ostsee? Vieln Dank für ein paar Infos :)
11 Antworten
In den Westen ,also die Bundesrepublik, durfte man als DDR-Bürger eigentlich nur reisen, wenn man dort Verwandte hatte (ziemlich enge Verwandte wie Eltern oder Geschwister oder Kinder, bei Verwandten 2. oder 3.Grades ging das nicht). Wenn es bei diesen Verwandten besondere Anlässe gab, z.B. Hochzeit, runder Geburtstag oder Tod, dann konnte man einen Reisepass beantragen, der dann nur für diese 1 Reise galt. Mit so einem Antrag hatte man aber nicht immer Erfolg, der konnte auch abgelehnt werden. Es gab auch DDR-Künstler, die manchmal einen Auftritt in der BRD hatten, die durften dann natürlich auch fahren. Wenn man an die Ostsee fuhr, da gab es keine Kontrollen.
DDR-Bürger durften erst zu Verwandtenbesuchen raus, wenn sie Rentner waren. "Normalbürger" der DDR kriegten so gut wie niemals eine Reiseerlaubnis für die BRD. Es gab einige, sehr spärliche Ausnahmen, die aber nicht für touristische Zwecke genehmigt wurden, sondern aus wichtigen Gründen, z.B. Behandlung in einer BRD-Spezialklinik oder zur Berufsausübung (z.B. Sportler, Künstler, Kraftfahrer oder Handwerker, die für DDR-Betriebe im Westen tätig waren).
Bestimmte Bürger der Bundesrepublik hingegen konnten ohne besondere Formalitäten 1-Tages-Ausflüge in die DDR unternehmen. Das galt im Wege des sogenannten "Kleinen Grenzverkehrs": Einwohner grenznaher Landkreise in der Bundesrepublik durften grenznahe Kreise in der DDR besuchen.
Meines Wissens war die Ausreise in den Westen in den ersten Jahren der DDR erlaubt.
Naja es wurde nicht wirklich publiziert was Alles möglich war. Daher hat man auch nicht wirklich Anträge gestellt. Mein Vater hatte eine Tante in Westberlin. Sie hat ihm und meiner Mutter eine Einladung geschrieben. Meine Eltern haben beide eine Antrag auf Besuch gestellt. Geglaubt hat nicht wirklich jemand das sie beide fahren dürfen. Meine Eltern waren damals auch noch lange keine Rentner. Alls sie beide fahre durften haben sie es nicht wirklich verstanden.
Und bevor hier jemand den Verdacht los lässt das sie für die Stasi gearbeitet haben, vergesst es. Ich habe meine Unterlagen gelesen und da gab es nichts was darauf geschlossen hätte. Ach ja meine Eltern waren, wie ich auch, niemals in der Einheitspartei.
Urlaubsreisen in den Westen waren für DDR-Bürger nicht möglich. Ausnahmen gab es z.B. bei besonderen familiären Anlässen. Erst mit Erreichen des Rentenalters war es möglich, ohne besondere Voraussetzungen eine Ausreisegenehmigung zu bekommen.