Dürfen Türken Nagellack benutzen?

12 Antworten

Das Grundprinzip ist, dass alles, was zum Schmuck und zur Verschönerung benutzt wird, erlaubt ist. Der Koran sagt (ungefähre Bedeutung): „Er ist es, der für euch alles auf Erden erschuf.” [al-Baqarah 2:29] Dies würde mustahabb sein, wenn die Absicht ihrer Verschönerung für ihren Ehemann ist, weil dies etwas ist, das von der Sharî’ah vorgeschrieben ist. Aber dies gilt nur unter der Bedingung, dass nichts damit verbunden ist, was harâm ist, wie z.B. dich für nicht-mahram Männer zu schmücken, vor denen es nicht erlaubt ist, deine Schönheit zu zeigen.

Es setzt ebenso die Bedingung voraus, dass es keine Substanz enthält, die dem Körper schaden könnte, oder dass es unrein ist, wie z.B. Schweinefett. In diesem Fall ist es harâm, weil es verboten ist, Dinge zu tun, die einem selbst schaden.

Sie dürfte Nagellack benutzen aber nur bei ihrem Ehemann. Nur vor dem Wudu wird eigentlich verlangt den Nagellack zu entfernen da es sonst ungültig ist.

Frage sie doch mal, worauf sich ihre Behauptung denn stütze. wo es geschrieben steht, dass Moselms keinen Nagellack benützen dürften?

Vielleicht hat sie sich nur ungenau ausgedrückt, und wollte lediglich sagen, dass sie selbst es sich (oder ihr Vater ihr es) nicht erlaube, einen Nagellack zu benützen.

Und ... nachdem das Lackieren der Fingernägel erst im vorigen Jahrhundert mit der Erfindung und Verbreitung des Nagellackes Mode geworden ist ... kann in den Heiligen Schriften - welche viel älter sind, darüber nichts stehen.

Das ist eine rein persönliche Angelegenheit ... und jede Frau (jeder Mann) kann das nach eigenem Gutdünken halten.

Und ... es kann nicht alles verboten sein,. was in unserer Zeit üblich und möglich ist, wenn das anders wäre, dann wäre es ganz bestimmt jedem gläubigen Muslim auch verboten, das Internet zu nutzen ... denn ... gerade im WWW lauern sehr viele Gefahren und das nicht nur für gläubige Muskime.

Schnellkurs Islam:

Helal = erlaubt

Haram = sündig

Makruh = geduldet

Wudu = rituelle Gebetswaschung

Mahran = Begleiter den die Frau nicht heiraten darf (Vater/Onkel/usw.)

Zina = vorehelicher Kontakt der verboten ist

Antwort auf Deine Frage:

Das Tragen von Nagellack ist nicht haram. Als makruh wird es auch nur unter gewissen Bedingungen bezeichnet. Es gilt als helal. Allerdings geht das Wudu nicht mit Nagellack. Ausserdem darf sich die Muslima nur mit Mahran in der Öffentlichkeit zeigen, da ansonsten die begehrlichen und lüsternen Blicke der Männer, die unzweifelhaft nur durch den Nagellack dazu animiert werden, zu einer Zina führen können.

Ich denke auch dass es mit der Familie zu tun hat, denn ich habe viele türkische Freundinnen, die sich Nagellack machen. Eine aber macht sich nur ab und zu, weil ihr Vater das 'nuttig' findet. Keine ahnung. Hängt von den Eltern ab, entweder sind 'se streng oder nicht.

es hat mit der waschung zutun ,also ganzkörper waschung und gebetswaschung !! das wasser muss die nägeln berühren , sonst ist man unrein und man kann nicht beten usw .. sonst muss sie es jedesmal rauskratzen , also vor dem gebet
überlegs dir mal es wird 5 mal am tag gebetet usw