Dürfen mich Lehrer bei einer mündlichen Prüfung schlechter bewerten weil ich stottere?

3 Antworten

Sie dürfen es nicht. Stottern ist als Behinderung anerkannt und deshalb haben stotternde SchülerInnen Anspruch auf Nachteilsausgleich.

Dabei geht es nicht darum, dass ein Schulkind mit Behinderung weniger leisten muss, sondern darum, dass es seine Leistungen auf eine Art erbringen kann, die seiner Behinderung gerecht wird. Daher ist der Nachteilsausgleich nicht gleichzusetzen mit einer Förderung. Er dient allein der Kompensation einer Behinderung.

Dafür musst du übrigens auch keinen Ausweis für Menschen mit Behinderung vorlegen. Du musst jedoch (mit deinen Eltern) mit der Schule darüber sprechen. Eigentlich sollten die Lehrkräfte es auch von sich aus tun, aber leider weiß noch (immer) nicht jede/r, dass Stottern eine Behinderung ist und zudem kommt es häufig vor, dass es, wenn der/die SchülerIn es nicht offen anspricht, die Lehrkräfte gar nicht mitbekommen, dass man stottert (also so "richtig" stottert).

Grundvoraussetzung ist also erst einmal, dss du offen über dein Stottern sprichst mit den LerherInnen. Da es in unterschiedlichen Situationen (wie bei fast allen) unterschiedlich auftreten kann, können deine LehrerInnen ohne Infos von dir - am besten auch ergänzt von einer dich behandelnden Logopädin bzw. Logopäden - nicht einschätzen, worin die Beeinträchtigungen für dich in der Schule genau liegen und was dir als Ausgleich helfen könnte.

Also: Infos bringen, Nachteilsausgleich einfordern, Regelungen festhalten lassen (schriftlich in Schülerakte), damit alle Lehrkräfte ggf. auch VertreterInnen informiert sind und das berückstichtigen.

Wir haben auf der Website www.stottern-und-schule.de alle wichtigen Infos dazu zusammen gestellt. Die Seite solltest du dir mit deinen Eltern anschauen und auch gerne der Schule als Recherchequelle nennen. Wenn du schriftliches Infomaterial zum Mitnehmen in die Schule brauchst, kannst du das auch bei uns anfordern (kostenlos).

Also: Nur Mut - du musst (und darfst) nicht unfair benotet werden!

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Natürlich nicht.


amyredbird123 
Beitragsersteller
 13.06.2020, 23:19

Woher weisst du das?. Ich hab nämlich Angst und denke das es passieren wird weil ich das bei Vorträgen auch immer habe das ich anfange zu stottern wegen der Nervosität und ich weiss aber auch leider nicht wie ich das verhindern soll

Vielen Dank für deine schnelle Antwort.

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consillieri  13.06.2020, 23:23
@amyredbird123

Ich bin selbst Lehrerin, es dürfen dir keine Nachteile entstehen durch das Stottern.

An deiner Stelle würde ich deinen Fachlehrer informieren, das wird doch aber auch nicht unbekannt sein, oder?

Die Leistungsbewertung richtet sich nach deim Inhalt und der Präsentationsform und nicht danach, ob du mal stockst bzw. stotterst dabei. Übe langsam, atme durch, gehe die Sachen durch, sprich langsam, lass dir einfach Zeit;-)

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Ja dürfen sie


BVSS - Stottern & Selbsthilfe  15.06.2020, 11:28

Nein, dürfen Sie nicht. Da Stottern eine Behinderung ist, haben stotternde SchülerInnen Anspruch auf Nachteilsausgleich. Siehe auch unserer ausführliche Antwort sowie www.stottern-und-schule.de

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Arno18  15.06.2020, 13:27
@BVSS - Stottern & Selbsthilfe

Doch dürfen sie Leider, da es in die Aussprache etc. mit reingeht. Außerdem muss Stottern keine Behinderung sein sondern kann auch passieren wenn man aufgeregt ist. Ich bin erstaunt über euer Wissen 😲

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BVSS - Stottern & Selbsthilfe  29.06.2020, 12:07
@Arno18

Bei uns geht es natürlich ausschließlich um die Sprechbehinderung Stottern, nicht um das "normale" Stottern, das jeder ansonsten flüssig sprechende Mensch mal erlebt. Wir wünschten uns einen anderen Begriff, weil vermutlich viele Fehleinschätzungen darauf beruhen. "Balbuties" ist z.B. so ein Fachbegriff, aber eben nicht etabliert in der Öffentlichkeit.

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