Dürfen Lehrer Schüler bestrafen für Freizeittätigkeiten?

9 Antworten

Die Rektorin wird sicher angemessen handeln. Aber sie kann niemanden bestrafen. Als Rektorin ist es natürlich richtig, daß man sich als Schüler an die wenden können muß, wenn man Probleme mit anderen Schülern hat. Und die hat dann auch die Aufgabe, da einzuschreiten. Aber da sind ihre Kompetenzen natürlich beschränkt. Sie kann gewisse erzieherische Maßnahmen ergreifen, wobei das leider in Deutschland nicht einheitlich ist, was sie tun kann. Was sie aber auf jeden Fall tun kann, ist die Eltern zu informieren oder zu beraten, wie man vorgeht (z.B. Anzeige erstatten). Wenn sie dort aber tätig wird, wird sie sicher auch die andere Seite anhören. Nur ich sag mal so, wer andere beleidigt, ist selbst daran schuld, wenn es unangenehme Folgen hat. Deshalb nicht zurückbeleidigen, wenn man beleidigt wird, sondern es entweder einfach hinnehmen oder diese Beleidigung weitermelden.

ich denke eher nicht weil sich ja erstens beide beleidigt haben und 2. nicht körperlich wenn doch dann kommt es auch darauf an wer zuerst bei der rektorin ist. außerdem ist es außerschulisch passiert da liegt es doch eher den eltern in der hand oder??

Eingentlich nicht wenn das Privat über Whatsapp lief...

Natürlich nicht