Dürfen Eltern Sachen der Kinder verkaufen?
Hallo,
Ich habe vor 2 1/2 Jahren ein Tablet von meiner Mutter geschenkt bekommen bekommen, und sie sagte davor noch sie wird es mit benutzen. Hat sie aber nicht. Sie hat es einmal benutzt als ich dabei war. Auch wenn ich nicht dabei war, kann sie es nicht benutzt haben, weil es Passwort Gesichert war... Sie hat mich in den 1 1/2 Jahren nur 1 mal danach gefragt. Ich wollte es nun heute ankaufen hab ne Stunde für die Beschreibung gebraucht, und dann sagt sie: ,,Das Geld (135 €) nehm ich." ,,Du hast es schließlich nicht bezahlt..." Ich hab es als WeichnachtsGESCHENK bekommen, kann sie dann darüber entscheiden? Sie hat es einmal benutzt, ich hab es dir restliche Zeit (1 1/2 Jahre) Und ihre Ausrede war: ,,Du hast schon dafür ein Handy bekommen."
8 Antworten
Selbstverständlich darf sie das.
Und das gleich ob Du minder- oder volljährig bist. Kannst Du die Schenkung per Geschenkurkunde, unterschrieben von der Schenkerin nachweisen ? Nein ? Also kann, darf und wird sie IHR Eigentum verkaufen wie SIE will.
Ja, das darf sie. Immerhin ist sie auch nicht verpflichtet, dir ein Handy zu bezahlen.
Ganz einfach - dann lässt sie dem FS das Geld für das Tablet - und bezahlt dafür das Handy nicht. So einfach geht das...
Dann fordert die Mutter das Geld dafür zurück. Und ja, das darf sie! Und wenn der/die FS nicht zahlt, wird das Handy halt einkassiert.
Ich bin mir relativ sicher das sie das nicht darf, da hier eine so genannte "Schenkung" vorliegt, die nicht einfach so, zurückgezogen werden kann.
Soweit ich das beurteilen kann, ist es dein Gerät, also auch dein Geld!
Nein, darf sie nicht, es ist deines. Geschenkt ist geschenkt.
Google -> geschenk zurückverlangen gesetz
Mal ein bisschen durchlesen und selbst schlau machen. Demnach darf deine Mutter das Geschenk bzw. den Gegenwert nicht zurückverlangen. Das Problem: Wie willst du dein Recht gegenüber deiner Mutter durchsetzen?
Was hat den das eine bitte mit dem anderen zu tun?