Duales Studium Kündigungsfrist?

1 Antwort

In meinem Vertrag habe ich jetzt nun gesehen, dass ich für meinen Studienvertrag eine Kündigungsfrist von drei Monaten zum Quartalsende habe... 

.

  • Kündigungsfrist ist Kündigungsfrist
  • Kündigungsfristen sind grundsätzlich einzuhalten.
  • Einen Grund für eine fristlose/außerordentliche kann ich nicht erkennen.
 jedoch drei Monate nicht, da ich sonst auch die Studiengebühren übernehmen müsste.

Die Kündigungsfrist betrifft den Arbeitsvertrag, nicht das Studium.