Dua im Sujood während eines Pflichtgebetes?

2 Antworten

Bitten in einer anderen Sprache als Arabisch

Frage:

Bitte klärt mich auf... Ich habe einen Arbeiter aus Bangladesch, der fragt: Wenn er in der Niederwerfung ist und nach dem dreimaligen Sprechen von "Gepriesen sei mein erhabener Herr" Allah anrufen möchte, ist es dann zulässig, dass er in seiner eigenen Sprache bitten oder muss er auf Arabisch bitten?

Antwort:

Alles Lob gebührt Allah, und Frieden und Segnungen seien auf dem Gesandten Allahs, seiner Familie und seinen Gefährten. Was nun folgt:

Die Gelehrten sind sich über das Urteil des Bittens in einer anderen Sprache als Arabisch uneinig. Eine Gruppe von ihnen verbietet es, während eine andere Gruppe es erlaubt, und manche differenzieren zwischen jemandem, der in der Lage ist, auf Arabisch zu bitten, und jemandem, der dazu nicht in der Lage ist. Es gibt keine offenbarte Textstelle, die eine dieser Ansichten bevorzugt.

Möge der richtige Weg - so Allah der Erhabene will - der sein, dass es besser ist, auf Arabisch zu bitten, wenn es ihm möglich ist und er die Bedeutung dessen, worum er bittet, versteht. Er soll die prägnanten und kurzen Bittgebete auswählen, wie: "O Allah, ich bitte Dich um Rechtleitung, Frömmigkeit, Keuschheit und Unabhängigkeit. O Allah, ich bitte Dich um das Paradies und suche Zuflucht bei Dir vor dem Feuer."

Und so weiter von den kurzen, umfassenden Bittgebeten, welche die Güter des Dies- und des Jenseits einschließen und leicht zu lernen, zu behalten und zu verstehen sind.

Wenn er dazu aber nicht in der Lage ist, dann soll er in seiner Muttersprache bitten, und es wäre lobenswert, wenn das, worum er bittet, die Übersetzung jener prägnanten, umfassenden Bittgebete wäre, die vom Propheten, Frieden sei auf ihm, überliefert sind.

Und Allah weiß es am besten. [1]

[1] الدعاء بغير العربية في الصلاة

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Islamisches Wissen gemäß der Ahlus Sunnah wal Jama'ah

Ja, du darfst Duaa‘ (Bittgebet) im Sujud (Niederwerfung) beim Pflichtgebet machen und du darfst es in jeder beliebigen Sprache aufsagen