Drohne?

3 Antworten

Er darf die Drohne besitzen, solange er sie nicht benutzt.

Per Gesetz darf man eine Drohne generell erst mit 16 Jahren benutzen, wenn man jünger ist muss eine mindestens 16 jährige Person dabei sein.

Wegen der Kamera muss sich (in dem Fall am besten ein Elternteil) als Betreiber der Drohne beim LBA registrieren, und seine e-ID Nummer auf die Drohne kleben.

Die Drohne muss versichert werden. Entweder ist das in der regulären Haftpflichtversicherung mit drin, oder eine zusätzliche Versicherung muss abgeschlossen werden. Lass deine Eltern mal nachfragen bei der Haftpflicht.

Wenn die Drohne unter 250 Gramm wiegt, braucht er keinen Drohenführerschein, wenn sie 250 Gramm oder schwerer ist, dann wird er benötigt.

Wenn alles formale geregelt ist, dann kann dein kleiner Bruder fliegen, wie oben beschrieben. Aber nur auf dem eigenen Grundstück, sonst nur mit Genehmigung des Grundstücksbesitzern.

Woher ich das weiß:Hobby – Ich bin selber Drohnenpilot und Cutter
Das Mindestalter für den Betrieb der Drohne liegt bei 16 Jahren. Wer jünger ist, darf eine Drohne nur unter der direkten Aufsicht eines mindestens 16-jährigen Drohnenpiloten bzw. einer mindestens 16-jährigen Drohnenpilotin steuern, der bzw. die den nötigen Drohnenführerschein besitzt.

Drohnen: Diese neuen Regeln gelten 2024

Im Garten fliegen ist doch kein Problem.

Hab ich auch immer gemacht, sogar in Parks. Hat niemanden interessiert.