Doppel ug erlaubt?

1 Antwort

Sorry, aber worum geht es denn nun? Es gibt offenbar einen Raum mit 47qm, den sich mehrere Parteien teilen (2 UGs und 35 qm sind belegt durch noch weitere Einzelpersonen).

Wie man auf 47qm (der Fläche eines Wohnzimmers) das alles unterbringen soll, ist mir ein Rätsel, zumal für die 2 UGs rechnerisch gerade mal 6 qm pro "Unternehmen" Platz ist.

Für Selbstständige gibt es natürlich die Möglichkeit sich als "Bürogemeinschaft" zusammen zu tun (im Grunde ist die Bürogemeinschaft dann eine GbR, deren Gesellschafter sowohl Einzelpersonen als auch UGs oder GmbHs oder anderes sein können).

Einen Kosmetikladen stelle ich mir auf 6 qm (!) allerdings nicht wirklich machbar vor, könnte schon sein, dass da mal nachgefragt bzw. vor Ort nachgeprüft wird.

Bist du denn Inhaber des Kosmetikstudios, anderer Mieter der Fläche, oder ein "besorgter Bürger", der/die sich unangenehm viele Gedanken macht, ob andere Personen irgendwelche "Tricksereien" machen?


Ladyrocks 
Beitragsersteller
 11.06.2024, 20:40

Ähm...da ist was falsch verstanden worden...EG mit zwei Gewerbe als U.G., 47 qm

  1. Und 2. Etage jeweils 35 qm.
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easylife2  11.06.2024, 21:46
@Ladyrocks

Ja, ist wohl irgendwie auch unnötig schwierig beschrieben worden. Was hat denn dann die 1. und 2. Etage mit dem EG zu tun? Das sind doch abgeschlossene Einheiten.

Und: geht es nun um Nebenkosten oder Gründerzuschuss.... rätsel, rätsel...

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easylife2  11.06.2024, 22:37
@Ladyrocks

Nein. Das hat mir schon beim ersten mal nicht geholfen zu verstehen, was du eigentlich wissen willst. Du wirst es schon rausfinden.

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Ladyrocks 
Beitragsersteller
 12.06.2024, 05:00
@easylife2

Nun, für mich ist die Frage klar gestellt. Versteht halt nicht jeder. Is halt so. Hab Antworten an anderer Stelle bekommen die hilfreich sind.

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