Doppel ug erlaubt?
Hallo,
Wir haben im Erdgeschoss ein Kosmetikladen seit 15 Monaten, der mit Gründerzuschuss vom Arbeitsamt bedient wurde. Seit dem 01.06. ist eine neue UG dazugekommen mit anderen Inhaber ( es geht sich um unternehmensbeteiligungen usw.)
Nun teilen beide 1 Klingel und einen Laden von 47 qm gemeinsam.
Es gibt keine neue Bemessungsgrundlage wegen Nebenkosten, heisst beide UG bezahlen 45 Euro im Monat an NK warm. Die restlichen Mieter, alle Singles und Arbeitnehmer ( 35qm) bezahlen zwischen 65 und 150 Euro.
Nun frage ich mich ob das so erlaubt ist, auch mit den zwei verschiedenen UG's, mit zwei verschiedenen Inhaber. Anmerken sollte man, daß das Kosmetikstudio nur sporadisch aufmacht. Manchmal ist das Geschäft tagelang geschlossen, auch jetzt wo die zweit UG ansässig sein soll, ist dort niemand.
Ich empfinde das seltsam und frage mich ob das so rechtens ist.
Kann mir da jemand weiterhelfen?
Danke vorab!
1 Antwort
Sorry, aber worum geht es denn nun? Es gibt offenbar einen Raum mit 47qm, den sich mehrere Parteien teilen (2 UGs und 35 qm sind belegt durch noch weitere Einzelpersonen).
Wie man auf 47qm (der Fläche eines Wohnzimmers) das alles unterbringen soll, ist mir ein Rätsel, zumal für die 2 UGs rechnerisch gerade mal 6 qm pro "Unternehmen" Platz ist.
Für Selbstständige gibt es natürlich die Möglichkeit sich als "Bürogemeinschaft" zusammen zu tun (im Grunde ist die Bürogemeinschaft dann eine GbR, deren Gesellschafter sowohl Einzelpersonen als auch UGs oder GmbHs oder anderes sein können).
Einen Kosmetikladen stelle ich mir auf 6 qm (!) allerdings nicht wirklich machbar vor, könnte schon sein, dass da mal nachgefragt bzw. vor Ort nachgeprüft wird.
Bist du denn Inhaber des Kosmetikstudios, anderer Mieter der Fläche, oder ein "besorgter Bürger", der/die sich unangenehm viele Gedanken macht, ob andere Personen irgendwelche "Tricksereien" machen?
Ja, ist wohl irgendwie auch unnötig schwierig beschrieben worden. Was hat denn dann die 1. und 2. Etage mit dem EG zu tun? Das sind doch abgeschlossene Einheiten.
Und: geht es nun um Nebenkosten oder Gründerzuschuss.... rätsel, rätsel...
Nein. Das hat mir schon beim ersten mal nicht geholfen zu verstehen, was du eigentlich wissen willst. Du wirst es schon rausfinden.
Nun, für mich ist die Frage klar gestellt. Versteht halt nicht jeder. Is halt so. Hab Antworten an anderer Stelle bekommen die hilfreich sind.
Ähm...da ist was falsch verstanden worden...EG mit zwei Gewerbe als U.G., 47 qm