DJI Mini 3 Altersbeschränkung?
Also, ich suche jetzt schon seit mehreren Wochen nach einer Antwort.
Ich will mir nämlich endlich eine Drohne kaufen.
Die Altersbeschränkung für Drohnen ist ja 16 Jahre.
Die DJI Mini 3 wiegt unter 250g und hat eine Kamera.
Das alles mit den C0, C1 oder C1 open und sowas ist extrem kompliziert und meiner Meinung nach widersprechen sich die Regeln viel zu häufig.
Also frage ich mal nach! "Darf man die DJI Mini 3 nun auch unter 16 Jahren fliegen."
Und noch etwas, muss denn jeder Pilot registriert seien?
zB. Wenn man die Drohne an verwandte oder Kinder ausleiht, dürfen sie dann einfach fliegen oder muss jeder Pilot extra registriert seien. Oder reicht es auch aus wenn der Inhaber registriert ist.
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Und gibt es eventuell auch noch andere Tipps oder Infos die mir weiterhelfen könnten.
Ich hoffe auf eine Antwort. Vielen Dank
Lg
2 Antworten
Mit der Mini 3 fliegst du in der Klasse A1, C0 und in der Kategorie Open. Das heißt grob gesagt das die Drohne leicht ist und somit nah an Menschen darf, das von der drohen ein geringes Risiko ausgeht und das du weder Menschen noch Gefahrgüter transportierst. Somit darfst du sie also mit 16 fliegen. Es muss meines Wissens nach nur die Drohne beim LBA mit einer Versicherungsnummer für ca. 20€ registriert werden. Dann bekommst du eine eID. Diese muss feuerfest an der Drohne befestigt sein. Das UAS darfst du auch verleihen, allerdings nur an Leute die ebenfalls 16 sind oder wenn eine „befähigte Person“ dabei ist. Das dürfte einfach jemand über 16 sein. Personalien brauchst du bei den Drohnen nicht. Ein Drohnenführerschein (in fachidiotisch auch EU-Kompetenznachweis A1 genannt) brauchst du nicht, außer deine Flugpläne ändert sich. Das wären dann z.B. schwerer Drohnen. Man könnte hier noch das gesamte UAS Gesetz runternehmen, hat aber nicht viel Sinn. Ich kann dir für die Grundlagen diese Website empfehlen:
Sie ist zwar österreichisch, allerdings sind die Drohnen Gesetze EU Weit geregelt, danach darf man sich dann die Sonderregelung von Deutschland angucken
Ja die Regeln wiedersprechen sich auch.
Z.B: Man muss für den Kenntnissnachweis für die Kategorien A1/A3 mindestens 16 sein. Die E-mail:
Ja man muss mindestens 16 sein für den Test. Hier ist ein Link wo das unter 16 jährige auch können. Es war der gleiche Link.
Du darfst die Mini3 mit u. 16 Jahren fliegen, aber musst jemanden dabei haben der den Kenntnissnachweis für A1/A3 besitzt und über 16 ist. Den Kenntnissnachweis brauchst du selber auch!
Der Betreiber der Drohne muss beim Luftfahrtbundesamt registriert werden, und der Betreiber der Drohne muss über 16 sein. Das heißt, z.B. dein Vater muss das sich anmelden. Die E-ID-Nummer, die mann dann bekommt, muss auch auf die Drohne geklebt werden.
Den EU kompetenznachweis A3 gibt es nicht. Es gibt den A2 (groß, über 900 Gramm) und den Nachweis A1/A3 für Drohnen über 250 Gramm. Für leichtere Drohnen braucht man keine Nachweise, da die mini3 aber eine Kamera hat und nicht als Spielzeug gekennzeichnet ist muss sie registriert sein
A1/A3 wird bei der Mini Reihe von DJI nicht benötigt, da das Drohnen unter 250 Gramm sind. Sie müssen nur aufgrund der Kamera angemeldet sein