Dissoziative Anfälle Führerschein?

3 Antworten

Ist afaik nicht geregelt, aus offensichtlichen Gründen wird aber davon abgeraten einen Führerschein zu machen

Wenn Du der Behörde freiwillig mitteilst , daß Du Dich für fahruntauglich hältst , dann wird sie Dir nicht widersprechen .

Ich selbst habe Dissoziative Krampfanfälle, ich habe meinen Führerschein vor der Diagnose Stellung bereits gemacht gehabt ich habe zwar direkttrigger für die Anfälle diese sind aber keine Situationen die beim Fahren passieren würden, und bei anderen Situationen merke ich es vorher meist, da es sich ankündigt und ich hätte dann noch genug Zeit wo raus zu fahren und eben mir selbst noch mein richstäbchen unter die Nase zu halten, ich habe es damals mit 2 Ärzten abgeklärt und sollte ich kurz bevor ich fahren wollte einen gehabt haben warte ich immer bis ich mich wieder fahrtauglich fühle ehe ich fahre. Ich denke sowas ist jeh nach fall verschieden gesetzlich geregelt ist es nicht. Zu Beginn der Diagnose Stellung durfte ich ein halbes Jahr aber auch nicht fahren.