Dienstgrad Schütze an der Feldbluse?

6 Antworten

Es gibt kein olivgrünes Dienstgradabzeichen. Soldaten mit dem Dienstgrad Schütze, haben keinen Dienstgrad, es sind nur Rekruten. Der Form halber verwendet man die Truppengattung als Dienstgrad, um den Soldaten korrekt ansprechen zu können.

Demnach gibt es auch kein leeres Dienstgradabzeichen. Also wäre das auch kein Missbrauch von Titeln und erst recht keine Amtsanmaßung.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Soldat im aktiven Dienst

Telron88  17.09.2021, 06:31

Außer bei der Luftwaffe :-) Da haben die Flieger eine Blanko Schlaufe mit Schwingen.

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Hrimthur  17.09.2021, 09:27
@Telron88

Eine Schlaufe mit Schwingen ist aber ein offizielles Zeichen und beim Heer oder Marine gibt es keine Blanko Schlaufen. Flieger ist auch kein Dienstgrad der unter § 132a fallen würde.

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Wie bereits erwähnt, existiert das Dienstgradabzeichen Schütze gar nicht bei der Bundeswehr. Ein Schütze trägt einfach nur eine blanke Feldbluse ,ohne Dienstgradschlaufen.

Darf man denn generell irgendwas an den Schulterklappen tragen, was kein Dienstgradabzeichen ist?

Als Soldat nein, wenn du dir jedoch irgendwo ne Feldbluse kaufst und damit rumrennst ja. Du darfst halt nur keine Dienstgradschlaufen der BW darauf tragen.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Nein darfst du nicht.

Es wird eine Uniformtrageerlaubnis benötigt, die du beantragen musst. Ansonsten machst du dich strafbar von Missbrauch von Titeln, Berufsbezeichnungen und Abzeichen (StGB § 132a).

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Fallschirmjäger seit 2010

Hrimthur  16.09.2021, 22:46

Dein Ernst? Es gibt kein olivgrünes Dienstgradabzeichen... zumindest kein offizielles. Rekruten haben keinen Dienstgrad.

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anstrum  17.09.2021, 00:13
@Hrimthur

Ja es ist mein Ernst.

Den die Frage lautet: Dienstgrad Schütze an der Feldbluse?

Und das ist keinen Zivilisten gestattet, da Schütze ein Dienstgrad ist.

Welche Farben Dienstgradabzeichen haben dürfte ich wohl nach über 10 Jahren bei der Firma wissen, da ich jeden Tag mit eins auf meiner Schulter rumlaufe.

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Hrimthur  17.09.2021, 00:23
@anstrum
Ja es ist mein Ernst.

Dann sind 10 Jahre wohl zu lange, un dich an deine Grundausbildung erinnern zu können.

Klar lautet die Frage so, sie beinhaltet aber einen falsche Grundannahme.

Schütze ist kein Dienstgrad und es gibt auch kein offizielles Abzeichen "Schütze" was irgendwie verboten sein könnte, auch keinen olivgrünen Stoff, ohne Zeichen darauf...

Ja, die sind oliv mit schwarzen, goldenen oder weißen Zeichen. Einfach nur Oliv gibt es nicht.

Der "Dienstgrad" Schütze ist kein Dienstgrad sondern eine Platzhalterbezeichnung, um einen Rekruten korrekt ansprechen zu können.

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Ganz einfach: Wenn du Soldat bist, darfst du auf der Schulterklappe ausschließlich das Dienstgradabzeichen, dass den dir verliehenen Dienstgrad zeigt, tragen. Und dazu die Litze in der entsprechenden Waffenfarbe.

Wenn du Zivilist bist, darfst du keine komplette Uniform tragen, d.h. du darfst nicht so aussehen, dass man dich für einen Soldaten halten kann. Solche Abzeichen dürftest du tragen: https://www.ebay.de/itm/324708717857


Sofie06 
Beitragsersteller
 16.09.2021, 21:07

Vielen Dank :)

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Vielleicht hilft es, einmal den entsprechenden Paragraphen § 132a Abs. 1 Nr. 4 StGB hierzu durchzulesen:

(1) Wer unbefugt

1.

inländische oder ausländische Amts- oder Dienstbezeichnungen, akademische Grade, Titel oder öffentliche Würden führt,

2.

die Berufsbezeichnung Arzt, Zahnarzt, Psychologischer Psychotherapeut, Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut, Psychotherapeut, Tierarzt, Apotheker, Rechtsanwalt, Patentanwalt, Wirtschaftsprüfer, vereidigter Buchprüfer, Steuerberater oder Steuerbevollmächtigter führt,

3.

die Bezeichnung öffentlich bestellter Sachverständiger führt oder

4.

inländische oder ausländische Uniformen, Amtskleidungen oder Amtsabzeichen trägt,

wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Den in Absatz 1 genannten Bezeichnungen, akademischen Graden, Titeln, Würden, Uniformen, Amtskleidungen oder Amtsabzeichen stehen solche gleich, die ihnen zum Verwechseln ähnlich sind.

(3) Die Absätze 1 und 2 gelten auch für Amtsbezeichnungen, Titel, Würden, Amtskleidungen und Amtsabzeichen der Kirchen und anderen Religionsgesellschaften des öffentlichen Rechts.

(4) Gegenstände, auf die sich eine Straftat nach Absatz 1 Nr. 4, allein oder in Verbindung mit Absatz 2 oder 3, bezieht, können eingezogen werden.

Man sollte jedoch dazu sagen, daß das nur für eine komplette Uniform gilt, wenn dazu z.B. ein rotes T-Shirt getregen wird, ist es keine Uniform mehr.