Diebstahl bei Saturn?

5 Antworten

Da Du bereits 100€ als "Wiedergutmachung" gezahlt hast, sollte nichts von der Polizei kommen.
Wenn doch, solltest Du die 100€ zurückfordern und zur Not eine Anzeige stellen.

Eine Zahlung darf in Form einer vor, bzw. außergerichtlichen Einigung erfolgen.
Das bedeutet dann, dass der Beschuldigte Geld zahlt und der Anzeigende (der Laden) dafür auf eine Anzeige verzichtet.
Kommt es trotzdem zu einer Anzeige, hat sich der Laden nicht an die Einigung gehalten, was entsprechende Folgen hat.

Dazu sei anzumerken, dass Läden, Privatpersonen etc. kein Recht dazu haben Geldstrafen zu verlangen. Strafen werden durch das Gericht erteilt, nicht von den Geschädigten.
Bedeutet Du hättest das Geld nicht zahlen müssen.
Wurdest Du bspw. genötigt/gezwungen das Geld als Strafe zu zahlen, könntest Du auch dagegen vorgehen und eine Anzeige wegen Nötigung/Erpressung stellen.

Solange es aber zu keiner Anzeige kommt (was - wie gesagt - der Fall sein sollte), solltest Du es dabei belassen.
100€ bei einem Diebstahl im Wert von 70€ ist nicht gerade die schlimmste Strafe.
Bei einer Anzeige wäre die Strafe vermutlich höher.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Informatik Studium.

Colopia  23.10.2020, 16:47
Da Du bereits 100€ als "Wiedergutmachung" gezahlt hast, sollte nichts von der Polizei kommen.

Eine schöne Idee. Leider so nicht richtig.

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apophis  23.10.2020, 16:50
@Colopia

Dann sei so nett und kläre uns auf,
anstatt bloß "Falsch!" zu schreien. ;)

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Colopia  23.10.2020, 16:52
@apophis

Lies bitte meine Antwort. Die erklärt es dir. :-)

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Im Regelfall wird JEDER Diebstahl zur Anzeige gebracht... Bedeutet, dass die Wahrscheinlichkeit sehr hoch ist, dass noch Post kommt. Ob das zu Gericht geht, oder ohne Gericht geregelt wird, zeigt sich dann wohl nach der Anhörung/schriftlichen Stellungnahme, die im Falle einer Anzeige dann erfolgt...


apophis  23.10.2020, 16:22

Wenn es zur Anzeige käme, hätte er keine 100€ zahlen müssen/sollen.
Geschädigte selber dürfen keine Strafgelder verhängen,
soetwas geht nur in Form einer Einigung -> Zahlung eines Geldes und dafür keine Anzeige.
So wie die Bahn das bei Schwarzfahrern eben auch macht.

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RareDevil  23.10.2020, 16:25
@apophis

Tja, in den Aushängen zu Diebstahl steht in den Geschäften immer: Es gibt Hausverbot, eine Bearbeitungsgebühr in Höhe xxx€ (bzw ähnlich) UND immer eine Anzeige... Kenne kein Geschäft, wo solche Aushänge anders lauten...

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apophis  23.10.2020, 16:36
@RareDevil

Bearbeitungsgebühren haben nichts mti Geldstrafen zu tun.
Auch darf da die Höhe nicht willkürlich gesetzt werden, sondern muss der Realität entsprechen.
100€ wären viel zu hoch für Bearbeitungsgebühren.

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RareDevil  23.10.2020, 16:43
@apophis

Ka auf welcher Rechtsgrundlage das geschieht oder wie die genau heißt... Ich kenne nur die Schilder über den Kassen oder an den Eingängen. Dort ist immer der Hinweis geschrieben, dass sowohl ein Betrag erhoben wird, dieser wird dort auch als Festbetrag genannt. Zudem wird über das Hausverbot aufgeklärt und drauf hingewiesen, dass eben jeder Diebstahl zur Anzeige gebracht wird. Das hängt bei Rewe, Real, Penny ect eig immer sichtbar aus... Ob das so rechtens ist, ka.. Zumindest steht dort nicht Anzeige oder Geldbetrag, sondern UND... Mag sein, dass man dagegen angehen kann und durch kommt. Bin kein Anwalt... Kenne nur einen Fall, da wurde direkt bezahlt, Hausverbot ausgesprochen, es kam keine Polizei, und trotzdem trudelte ein Brief von der Staatsanwaltschaft wegen Ladendiebstahl ein. Wegen Jugendsünde und keine vorherigen Vergehen wurde lediglich ein Eintrag in der Familienakte gemacht, aber sonst fallen gelassen... Dieser Fall ist aber auch 20 Jahre her... Ob das so rechtes war, oder vlt früher war und heute nicht, ka. Interessiert mich auch nicht wirklich... Zumindest hoffe ich, dass ich mich wegen unserer Tochter auch nie damit beschäftigen muss... 😁

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apophis  23.10.2020, 16:49
@RareDevil
Das hängt bei Rewe, Real, Penny ect eig immer sichtbar aus... Ob das so rechtens ist, ka..

Da muss ich ehrlich sagen, dass es solche Schilder bei mir in der Umgebung nicht gibt, egal ob Rewe, Penny, Edeka oder Netto. Nichtmal bei Expert.
Vielleicht man man sich hier in der ländlichen Gegend keine Mühen deswegen.

Dass das, was dort steht nicht rechtens ist, kann natürlich sein.
Gerade wenn es um die Abschreckung geht, kann ein zu hoch angegebener Betrag mehr bewirken als die Wahrheit.

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Eigentich sollte Sercan jetzt Bekanntschaft mit 2 Polizeibeamten gemacht haben, die ihn über das weitere Vorgehen aufgeklärt haben


Wahrscheinlich nicht. Durch das Hausverbot + 100€ Geldstrafe sehen die von einer Anzeige ab (sozusagen ne "außergerichtliche Einigung"). Ist das gleiche wie die 60€ beim Schwarzfahren. Das Verkehrsunternehmen könnte dich anzeigen, sieht bei der Bezahlung des erhöhten Beförderungsentgeltes aber davon ab.

Wenn du nicht bezahlst/das Hausverbot missachtest, könnten die dich aber direkt anzeigen.

Die 100€ sind kein "Vergleich" sonder eine Art "Fangprämie" oder "Aufwandsentschädigung".

Jeder Ladendiebstahl wird zur Anzeige gebracht. Steht an der Tür.

Sanktionen und Erwägungen außerhalb des Strafrechts
Die Strafe, die durch ein Gericht verhängt wird, oder die Geldauflage, die im Rahmen einer Verfahrenseinstellung an die Staatsanwaltschaft gezahlt wird, darf nicht mit der „Vertragsstrafe“ oder „Fangprämie“ verwechselt werden, die die betroffenen Kaufhäuser zumeist bei der Entdeckung der Tat von den Ladendieben verlangen. Zu der Fangprämie hat der BGH geurteilt, dass eine verlangte Pauschale bezahlt werden muss, wenn sie angemessen ist. Für eine Beurteilung, ob die Höhe angemessen ist, spielen die Durchschnittskriminalität und der Umfang der Entwendungen eine Rolle.

Quelle: Wikipedia