Der Fensteröffner im Treppenhaus wurde abmontiert, nun kann ich bei Geruchsbelästigung im Treppenhaus nicht mehr lüften?
Ich wohne in einem Haus mit 8 Mietwohnungen und 2 Geschäften im Erdgeschoss (Friseur + Versicherungsbüro). Die beiden Geschäfte teilen sich einen Aufenthaltsraum und dort wird viel geraucht. Durch das offen lassen der Tür zieht der Zigarettengestank durch das ganze Treppenhaus und auch in meine Wohnung (leider trotz abdichten). Auch mehrmaliges Beschweren beim Vermieter brachte keine Besserung. Deshalb öffne ich ab und zu das Fenster im Treppenhaus, welches zu meiner Etage gehört, um etwas frische Luft zu bekommen. Vor 3 Tagen wurde nun der Öffner dieses Fensters abgeschraubt, sodass ich dieses Fenster nicht mehr zum kurzzeitigen Lüften öffnen kann! Klar kann ich auch andere Fenster öffnen (da sind die Öffner noch dran), aber für mich sieht es so aus, als wäre diese Handlung auch gezielt gegen mich gerichtet! Meine Frage: Ist das entfernen von Fensteröffnern im Treppenhaus überhaupt aus Feuerschutz- Gründen zulässig? Kann ich in diesem Fall irgendetwas tun, um gegen die permanente Gestankbelästigung etwas zu unternehmen?
Vielen Dank, K. Lehmann
2 Antworten
hallo katrin...
aber für mich sieht es so aus, als wäre diese Handlung auch gezielt gegen mich gerichtet!
gibt es denn noch andre indizien dafür?
vielleicht hat sich ja einer über das aus seiner sicht ständig offene fenster geäergert und deswegen den griff abgeschraubt. muss nicht mal der vermieter gewesen sein!
als aller erstes solltest du mal ein klärendes gespräch mit dem vermieter suchen. ganz klar ist, du hast ein recht auf schutz vor belästigung durch zigaretterauch...
ob das nun so ausschaut, dass der vermieter im aufenthaltsraum das rauchen untersagt, oder dir die möglichkeit gibt das treppenhaus zu be bzw. entlüften oder ob er eine vernünftig dichtende wohnungstüre einsetzt bleibt dabei ihm überlassen...
du solltest dich mal unverbindlich über die rechtlichen möglichkeiten einer mietminderung informieren. ggf. kann man über diesen weg den vermieter zum handeln bewegen! velleicht reichts ja auch schon wenn du klar damit drohst...
in dem fall würde ich NACH einem besuch beim anwalt (erstberatung in der regel kostenlos) einen brief mit ungefähr dem folgenden inhalt aufsetzen:
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sehr geeherter Herr Vermieter,
trotz meiner mehrmaligen beschwerden über die geruchsbelästigung durch den Zigarettenrauch im Treppenhaus ihres Gebäudes wurde bis zum heutigen tage nichts dagegen unternommen.
daher werde ich, sollten sie nicht bis zum 31.08.2016 entsprechende Maßnahen eingeleitet haben, meine Miete um 10% mindern, bis der Mangel behoben ist.
mit freundlichen grüßen, K. Lehmann
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die hier genannten 10% waren jetzt nur mal eine hausnummer, kommt ganz drauf an, was der anwalt dir sagt...
lg, Anna
Der Gedanke, daß das Entfernen der Fensteröffner gegen Dich gerichtet ist, könnte schon der Beginn einer Paranoia sein. Ruf doch den Vermieter an und frage ihn nach dem Grund der Entfernung. Eventuell haben sich ja auch andere Mieter beschwert, daß die Fenster im Flur immer offen stehen und dadurch die Heizkosten in die Höhe getrieben werden.
Verfolgungswahn fällt aber nun mal unter Paranoia. Ruf aber trotzdem den Vermieter an, sonst wirst Du nie Klärung bekommen. Vielleicht sind ja auch die rauchenden Angestellten der beiden Firmen verantwortlich für das Entfernen der Fensteröffner. Denen wird nämlich jetzt im Winter zu kalt beim Rauchen, wenn die Fenster im Flur offenstehen. Dann könnten sie nämlich gleich nach draußen vor die Türe gehen.
Mich für paranoid zu erklären, hilft mir nicht weiter! Anscheinend kennst du dich mit diesem Krankheitsbild nicht aus...Die Fenster standen nicht immer offen, sondern lediglich kurz, um frische Luft ins Treppenhaus zu bekommen.
Aber trotzdem Danke für deine Anmerkung!