Deckenhöhe im Dachgeschoss?

1 Antwort

Bei der Wohnflächenberechnung nach DIN zählen alle Flächen / Schrägen unter Decken, die mindestens 2 m hoch sind, voll. Alle Flächen unter Decken / Schrägen, die zwischen 1 und 2 m hoch sind, zählen zu 50 %. Flächen unter Schrägen, die weniger als 1 m hoch sind, zählen gar nicht zur Wohnfläche.

Wenn Du ein neuen Haus baust, dann ist das Haus nur dann genehmigungsfähig, wenn die Wohnräume unter dem Dach wenigstens 2,2 m Deckenhöhe (an der höchsten Stelle!) haben. Bei einem Altbau gilt Bestandsschutz, wenn das Haus, so wie es heute da steht, irgendwann mal offiziell genehmigt wurde.

Dass die Decke nur 2,05 hoch ist, unter Dachbalken stellenweise die Höhe weiter einschränken, hat meines Erachtens keinen Einfluss auf die Wohnfläche. Man muss aber Kauf- bzw. Mietinteressenten klipp und klar darauf hinweisen. Ggf. kann man dann für eine Wohnung dieser Art auch nicht ganz so viel Geld verlangen, wie für ansonsten gleich große, gleich ausgestattete, gleich gut von Zustand und Lage her befindliche Wohnungen mit höheren Decken.


Khjdjlj 
Beitragsersteller
 24.10.2019, 12:58

Super erklärt aber ich komm nicht klar den Meter abgezogen Hab ich eine Breite von 3,10 und eine Länge von 4,55. Jetzt mess ich ab den 1Meter bis 2 m dann 50%.ab da den Rest 100% und dann zusammen zählen 😭

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