Darf mir mein Deutsch lehrer eine schlechtere Note geben weil er (angeblich) eun fehler bei der korrigierung gemacht hat?
Also ich fasse die situation mal kurz. Vor einigen wochen haben wir eine Deutsch Arbeit geschrieben, diese bekamen wir vor einigen Tagen zurück. Meine sitz Nachbarin hatte eine 5 mit 34,5 von 54 punkten geschrieben Ich habe eine 4 mit 34,5 punkten geschrieben. Jedenfalls gingen wir uns bei dem lehrer beschweren wie es denn sein kann das wir die selbe Punktzahl haben aber nicht die gleiche Note darauf hin hatte er sich die arbeit angeschaut und mir die 5 gegeben und meiner sitz nachbarin eine 4 er meinte er hätte sich bei seiner Liste verutscht und ich habe eigentlich eine 5. Ich habe meine punkte mehrere male nach gezählt und es waren immer 34,5 bei meiner sitz nachbarin auch das gleiche aber wir haben trozdem 2 verschiedenen noten. Ich habe es meiner klassen lehrerin bescheid gesagt und sie meinte ich müsste mal im Internet nach dem Hessischen schulgesetzt nachschauen was die Inkompetenz meines lehrers beweist. Es wäre sehr nett wenn einige von euch die sich bei sowas auskennen mir vielleicht einen link schickt womit ich beweisen kann das der lehrer mir eine 4 geben sollte und keine 5.
![- (Schule, Noten, schulgesetz)](https://images.gutefrage.net/media/fragen/bilder/darf-mir-mein-deutsch-lehrer-eine-schlechtere-note-geben-weil-er-angeblich-eun-fehler-bei-der-korrigierung-gemacht-hat/0_big.jpg?v=1495197023000)
5 Antworten
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1. Der Punkte- Notenschluessel gilt für alle Schüler und muss gleich angewendet werden. Das heißt, wenn du und deine Freundin die gleiche Punktzahl haben, dann müsst ihr die gleiche Note kriegen.
2. Du hast schon mit dem Lehrer geredet, du hast mit der Klassenlehrerin geredet , dann musst du jetzt zur Schulleitung gehen.
3. Die Bewertung scheint mir sehr streng. 54 Punkte gab es insgesamt, dann sollte ungefähr eine 4 ( oder eine 3,5) bei 27 Punkten vergeben werden.
4. Es ist schlechter Stilb eine Note nachträglich nach unten zu korrigieren.
5. Wenn die Schulleitung dir nicht hilft, waere das ein Fall für eine Beschwerde beim Regierungspraesidium, Abteilung Schulen.
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Die Note darf rückwirkend korrigiert werden, sofern der Lehrer einen Fehler feststellt. Normalerweise wird das aber nicht gemacht, wenn die Korrektur für den Schüler nachteilig ist, verboten ist das aber nicht. An Eurer Stelle würde ich aber mal nach dem Punkteschlüssel fragen, mit 34,5 Punkten hasst Du gut 63% der geforderten Leistung erfüllt, dafür eine 5 zu geben, ist irgendwie komisch. Geht die Bewertung der Rechtschreibung mit in die Punkzahl ein, oder wird das gesondert berechnet?
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Ja das werde ich aufjedenfall mal machen ich bin ihnen sehr dankbar.
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Der Lehrer berechnet vermutlich den Fehlerindex (wie viel Prozent aller geschriebenen Wörter sind falsch geschrieben, Anzahl der Fehler x 100/ Anzahl der Wörter). Da er dafür aber einen Punkt abgezogen hat, ist diese Bewertung Teil der Gesamtpunktzahl. Mir erscheint es komisch, dass Du mit über 60% der Punkte eine 5 bekommst deswegen würde ich mal nach dem Punkteschlüssel fragen.
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Ja die Rechtschreibung wird anders berechnet. Unser Lehrer macht es so er schaut sich den Text an und stellt so eine Rechnung auf (Ich weiß nicht wie er es berechnet) und er notiert dan den sogenannte Fehlerindex ein bei mir war er so hoch das ich ein Minus Punkt bekam ansonsten hätte ich 35,5 punkte.
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Normalerweise müsstet ihr bei exakt gleicher Punktzahl die gleiche Note bekommen. Entweder beide 4 oder beide 5. Irgendwas stimmt da nicht.
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Wenn bei uns damals welche die gleiche Punktzahl hatten, haben die auch die gleiche Note bekommen und nicht einer so und einer so.
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![](https://images.gutefrage.net/media/default/user/9_nmmslarge.png?v=1551279448000)
http://www.wl-lang.de/Punktetabelle.htm
Laut der Tabelle müsstet ihr beiden aber zumindest ne 3 bekommen.
54 Punkte erreichbar (Tabellenkopf), also 3. Spalte ganz unten
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Nein, Note ist Note, das Dokument ist somit öffentlich und darf nur noch zu deinem Gunsten verbessert werden.